Weil sie ihr Neugeborenes nach der Geburt aus dem Fenster im dritten Stock geworfen und so getötet hat, ist eine 26-Jährige vom Landgericht Schwerin zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter sagte am Freitag, die junge Mutter habe sich zwar durch die Geburt in einer Ausnahmesituation befunden, sie sei aber nicht erheblich vermindert steuerungsfähig gewesen. Auch eine Affekthandlung schloss er aus. Die Frau wurde wegen Totschlags verurteilt. Ihr Anwalt kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Die Deutsche hatte nach Darstellung des Richters erst versucht, das Baby die Toilette hinunterzuspülen. Als das nicht gelungen sei, habe sie das Badfenster geöffnet und das kleine Mädchen hinausgeworfen, um sicherzustellen, dass es nicht überlebe. Ihr seien ihre Arbeit als Altenpflegehelferin und ihre Unabhängigkeit wichtiger gewesen - niemand sollte etwas von der Geburt erfahren.
Der Vorsitzende Richter sprach von einer Persönlichkeitsstörung der Frau. Sie habe ihr Umfeld oft belogen und manipuliert, auch ihren Lebensgefährten. So habe sie die Schwangerschaft, deren Anzeichen sie sehr wohl wahrgenommen habe, verleugnet und ihre Gewichtszunahme mit der Einnahme von Medikamenten begründet.
Den Geburtsvorgang am Abend des 27. Oktober 2022 habe sie ihrem Lebensgefährten gegenüber als Magenkrämpfe dargestellt und vehement abgelehnt, dass er einen Notarzt ruft. Der Lebensgefährte trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.
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