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Aus Regensburg geflüchteter Mörder in Frankreich gefasst

Am vergangenen Donnerstag floh er spektakulär aus dem Amtsgericht Regensburg. Polizisten nahmen ihn in Frankreich fest. Seine Anwälte machen dem Amtsgericht nun Vorwürfe.

Polizei
Die Suche der Polizei lief auf Hochtouren. Der Entflohene saß eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes ab. Foto: Armin Weigel
Die Suche der Polizei lief auf Hochtouren. Der Entflohene saß eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes ab.
Foto: Armin Weigel

Der aus dem Amtsgericht Regensburg geflohene verurteilte Mörder ist gefasst worden. Der 40-Jährige sei Fahndern in Frankreich nahe der deutschen Grenze ins Netz gegangen, teilte die Polizei mit. Einzelheiten sollen erst am morgigen Dienstag genannt werden.

Der flüchtige Algerier hatte 2011 mit einem Komplizen einen Lottoladen in Nürnberg überfallen und die 76 Jahre alte Besitzerin umgebracht. 2013 wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und saß seitdem in Straubing im Gefängnis. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in der Justizvollzugsanstalt musste er sich vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

Flucht aus dem Fenster

Am vergangenen Donnerstag war er während einer Verhandlungspause durch ein Fenster eines Besprechungszimmers des Gerichts entkommen. Dem Mann waren für ein Gespräch mit seinem Verteidiger laut Polizei die Fesseln abgenommen worden. Die Richterin hatte jedoch das Ablegen der Handfesseln nur für die Hauptverhandlung angeordnet. Für das Abnehmen der Fußfesseln gab es keine richterliche Anordnung.

Weshalb der Angeklagte das Anwaltszimmer ohne Fesselung betreten konnte, könne nicht beantwortet werden, so der Sprecher. Das Zimmer werde bis auf Weiteres nur für Rechtsanwälte und nichtinhaftierte Mandanten zugänglich sein.

Der Verteidiger des in der vergangenen Woche Geflohenen machte den Verantwortlichen des Amtsgerichts Vorwürfe. Anwalt Moritz Schmitt-Fricke sagte »Focus Online«, die Besprechungsmöglichkeit mit Mandanten sei dort in zweierlei Hinsicht schlecht gelöst. Zum einen kritisierte der Anwalt, dass der Raum über eine schlecht einsehbare Milchglasscheibe verfüge, zum anderen bemängelte er die unverschlossenen Fenster.

© dpa-infocom, dpa:230109-99-152913/4