Das Läuten der Kirchenglocken gehört zu Bayern wie das Oktoberfest: Einem Einwohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim, der nahe einer katholischen Pfarrkirche lebt, ist das viertelstündliche Zeitschlagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr allerdings viel zu laut - er klagte deswegen.
Allerdings ohne Erfolg, denn das Landgericht Regensburg wies die Unterlassungsklage in erster Instanz ab. Der Mann ging gegen diese Entscheidung in Berufung und scheiterte nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der Mann führte zu einer Klage aus, das Glockenläuten führe bei ihm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dagegen entschied das Gericht, die Geräusche des Zeitläutens überschritten nicht die Grenze der Zumutbarkeit.
Ein Sachverständiger habe die Geräusche gemessen, demnach halte das beanstandete Glockengeläut die in einer Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Richtwerte ein. Zudem habe der Kläger gewusst, dass in der Nähe seiner Wohnung seit etwa 125 Jahren eine Pfarrkirche stehe. Der OLG-Beschluss in dem Zivilverfahren vom 15. Februar ist rechtskräftig.
Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg war der Mann bereits 2022 gescheitert, als er gegen das Läuten zum Gebet und zum Gottesdienst klagte.
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