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Anwälte fordern Schutz für Opfer der Anklage

STUTTGART. Justizopfer, die zu Unrecht im Gefängnis waren, haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Wer unter den Folgen einer Anklage leidet, obwohl er freigesprochen wurde, wird alleine gelassen. Das muss sich ändern, fordern Anwälte.

Foto: dpa
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Für Menschen, die zu Unrecht angeklagt wurden, fordern Anwälte die Möglichkeit einer Entschädigung. »Wir haben keine Regelung, die jemanden nach einem Ermittlungsverfahren entschädigt«, bemängelte der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Es sei eine »idealisierte Vorstellung«, dass eine ungerechtfertigte Anklage keine Folgen nach sich ziehe. »Mit einem Korruptionsvorwurf können Sie jeden Manager aus seiner Position schießen.«

Aus Sicht von Schellenberg ist deshalb schon im vorgelagerten Verfahren ein Schutz für Betroffene nötig. Für eine Entschädigung der Opfer auch im Ermittlungsverfahren müsste nach seiner Meinung das jeweilige Bundesland geradestehen.

Nach geltendem Recht haben nur Justizopfer, die zu Unrecht im Gefängnis waren, Anspruch auf Schmerzensgeld und Vermögensschäden. In diesen Fällen ist eine Entschädigung nach dem Gesetz für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) möglich.

Zwar enden nicht allzu viele Verfahren mit Anklageerhebung am Ende mit Freispruch. Für diese Fälle müssten aber die sozialen und gesellschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden. »Dazu gibt es in Deutschland kein Regelwerk. Wir lassen die Leute alleine«, sagte Schellenberg. »Es gilt als «allgemeines Lebensrisiko», dass man in den Verdacht einer Straftat kommen kann - gleichwohl können schwere Schäden entstehen.«

Der Berliner Anwalt appellierte an die Staatsanwaltschaften »zurückhaltender bei der Öffentlichkeitsarbeit« zu sein. »Schon über Ermittlungen und Gerichtsverfahren wird spektakulär berichtet, der daraus entstehende Reputationsschaden wird auch durch einen Freispruch nicht immer behoben.«

Nach Meinung des DAV-Vizechefs gehen Ermittler häufig zu früh an die Öffentlichkeit: etwa im Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der wegen einer Kinderporno-Affäre schon vor der Anklage in den Schlagzeilen war, oder bei dem wegen Vergewaltigung inhaftierten, aber später freigesprochenen Wettermoderators Jörg Kachelmann. Und ein Fall wie der des früheren Post-Chefs Klaus Zumwinkel, bei dem die Durchsuchung seines Hauses von Fernsehkameras begleitet wurde, »geht gar nicht«, meinte Schellenberg.

»Je intensiver die mediale Begleitung, desto größer ist der Reputationsverlust und umso größer der Aufwand, den guten Ruf nachher wiederherzustellen - da fehlen uns Regeln«, bedauerte er. (dpa)