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Anstiftung zum Mord - Ehepaar verurteilt

Eine Ärztin und ein Unternehmer sollen versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren. Das sieht das Landgericht Hamburg als erwiesen an.

Prozess wegen versuchter Anstiftung zum Mord
Das angeklagte Ehepaar (vorne l und 2.v.r) steht zu Beginn des Prozesses wegen versuchter Anstiftung zum Mord im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude. Foto: Marcus Brandt
Das angeklagte Ehepaar (vorne l und 2.v.r) steht zu Beginn des Prozesses wegen versuchter Anstiftung zum Mord im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude.
Foto: Marcus Brandt

Wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord sind eine Ex-Schönheitschirurgin und ihr Ehemann zu jeweils mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass die 49 Jahre alte Ärztin und der 52 Jahre alte Unternehmer versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren, der den in Hamburg lebenden Ex-Lebenspartner der Frau töten sollte. Mit ihm befand sich die Angeklagte, die zuletzt mit ihrem Ehemann in Stuttgart lebte, in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.

»Das ist ein außergewöhnlicher Fall«, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Zum einen, weil ein solches Verbrechen nicht häufig vorkomme, zum anderen weil zwei ehemals beruflich erfolgreiche Menschen zu so einer Tat fähig seien. Sie bescheinigte den beiden Angeklagten »eine enorme Fallhöhe«, aber Verbrechen kämen in allen Gesellschaftsschichten vor.

Die 49 Jahre alte Ärztin wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der 52 Jahre alte Unternehmer wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und acht Monate gefordert. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihre Mandanten. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:230404-99-205756/3