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Angeklagter gesteht auch vor Gericht Tötung von Ayleen

Vor knapp einem Jahr wird die Schülerin Ayleen umgebracht - vermutlich von einem 30-jährigen Mann, der sich seit Dienstag in Gießen vor Gericht verantworten muss. Er gibt die Tat zu, die er im Streit begangen haben will.

Mordprozess im Fall Ayleen
Der Angeklagte beim Prozessbeginn in Gießen. Foto: Boris Roessler
Der Angeklagte beim Prozessbeginn in Gießen.
Foto: Boris Roessler

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen aus Baden-Württemberg hat der Angeklagte die Tötung des Mädchens vor dem Landgericht Gießen gestanden. Angeklagt ist der 30-Jährige unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung. Die Ermittler gehen von einem sexuellen Motiv der Tat aus. Davon war in der Erklärung des Mannes, die einer seiner Verteidiger zum Prozessauftakt verlas, jedoch keine Rede. Vielmehr gab der Angeklagte darin an, die Tat während eines Streits mit dem Mädchen begangen zu haben.

Täter und Opfer lernen sich im Internet kennen

Der 30-Jährige und die Schülerin sollen sich etwa drei Monate vor der Tat über einen Messengerdienst und über ein Online-Spiel kennengelernt haben. Laut Anklage sollen sie sich mehr als 7000 meist stark sexualisierte Nachrichten geschrieben haben, immer wieder habe der Mann darin vehement Nacktbilder und Masturbationsfotos von dem Mädchen gefordert. Teils sei das Mädchen den Forderungen nachgekommen, reale Treffen mit dem Angeklagten habe es jedoch abgelehnt. Der 30-Jährige habe die Schülerin zunehmend unter Druck gesetzt und auch damit gedroht, ihre Eltern über die Bilder zu informieren oder Familienangehörige zu töten. Aus diesem »Teufelskreis« habe die 14-Jährige nicht ausbrechen können, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger.

Am 21. Juli vergangenen Jahres soll der Mann schließlich mit seinem Auto nach Gottenheim nahe Freiburg gefahren sein, wo das Mädchen lebte, es mitgenommen und in ein rund 300 Kilometer entferntes Waldgebiet nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht haben. Dort soll er Ayleen auf eine Bank gedrückt und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Schließlich habe er sie erwürgt und die Tote anschließend mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis gebracht, wo er die Leiche versenkt habe. Die Tote war nach umfangreicher Suche in dem See gefunden worden.

Der Angeklagte selbst gab in seiner Erklärung an, auf der Fahrt nach Hessen habe die 14-Jährige seine »Nähe gesucht«. Später sei es zum Streit gekommen, das Mädchen habe ihn provoziert und beleidigt, daraufhin habe er es getötet. Oberstaatsanwalt Hauburger sagte, der in der Erklärung dargestellte Tatablauf sei »in keinster Weise mit den Ermittlungsergebnissen zusammenzubringen«. Der Deutsche hatte die Tötung des Mädchens bereits bei einer Vernehmung im vergangenen Jahr eingeräumt.

Bis Anfang 2022 stand er unter Führungsaufsicht

Der Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis war wegen eines versuchten Sexualdelikts bereits als Jugendlicher für mehrere Jahre in der Psychiatrie untergebracht. Bis Anfang 2022 stand er als rückfallgefährdeter Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht. Mit der Beendigung dieser Maßnahme wurde der Mann auch aus dem Programm der Zentralstelle zur Überwachung Rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) ausgestuft, dessen Ziel es ist, die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, wenn diese aus der Haft oder dem Maßregelvollzug entlassen werden.

In seiner Erklärung ging der Mann, der im roten T-Shirt und dunkelgrauer Hose vor Gericht erschien, auch auf seine Kindheit und Jugend ein. Zeitweise habe er in einem Heim gelebt, er selbst und seine Geschwister hätten Missbrauch erlebt, sein Bruder habe Suizid begangen. Er selbst habe immer wieder Straftaten begangen und gelegentlich die Schule geschwänzt, später sei ihm der Schulbesuch verwehrt gewesen, bis heute habe er keinen Hauptschulabschluss machen können.

Angeklagt ist der Mann in einem anderen Fall auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weil er sich kinderpornografische Inhalte verschafft haben soll. Im Juni 2022 soll er ein 13-jähriges Mädchen via Chat dazu aufgefordert haben, ihm Nacktfotos zu schicken - verbunden mit Fragen nach dessen Alter und Körperbau. Zu diesem Vorwürfen äußerte sich der 30-Jährige in seiner Erklärung zunächst nicht.

Sein Verteidiger sagte, er wolle für seinen Mandanten »ein möglichst gutes Ergebnis« erreichen. Es stünden Vorwürfe im Raum die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, zur Annahme der besonderen Schwere der Schuld und zu Sicherungsverwahrung führen könnten. »Wenn eines dieser Elemente zu Fall gebracht werden könnte, wäre das in diesem Verfahren schon ein Erfolg.«

© dpa-infocom, dpa:230613-99-36396/6