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Amokläufer von Kopenhagen: Berufung gegen Gerichtsurteil

Bei seinem Amoklauf in einer großen Shopping-Mall in Kopenhagen tötet er drei Menschen. Der Däne gesteht seine Tat - und wird verurteilt. Doch die vorgesehene Unterbringung will er nicht akzeptieren.

Amokläufer
Ersthelfer arbeiten und ermitteln im Field's Einkaufszentrum in Kopenhagen nach dem tödlichen Amoklauf eines Dänen. Foto: Olafur Steinar Gestsson/DPA
Ersthelfer arbeiten und ermitteln im Field's Einkaufszentrum in Kopenhagen nach dem tödlichen Amoklauf eines Dänen.
Foto: Olafur Steinar Gestsson/DPA

Ein für den tödlichen Amoklauf im Kopenhagener Einkaufszentrum Field's verurteilter Däne hat gegen seine Verurteilung zur Unterbringung in einer hochgesicherten Psychiatrie Berufung eingelegt. Das teilte die Verteidigerin des 23-Jährigen der dänischen Nachrichtenagentur Ritzau mit. Der Mann akzeptiert demnach, dass er schuldig ist, wünscht sich aber, dass ein Berufungsgericht prüft, ob die Unterbringung in der Hochsicherheitsanstalt notwendig ist. Während des Prozesses hatte die Verteidigerin Argumente dafür vorgebracht, dass es ausreichend sei, ihn in einer gewöhnlichen rechtspsychiatrischen Abteilung unterzubringen.

Der Mann hatte bis Mittwoch Zeit gehabt, um zu entscheiden, ob er das Urteil des Stadtgerichts von Kopenhagen anfechten will. Das Gericht hatte ihn vor zwei Wochen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zur zeitlich unbegrenzten Unterbringung in einer hochgesicherten psychiatrischen Anstalt verurteilt, die unter dem Namen Sikringen bekannt ist und den gefährlichsten Verurteilten mit psychischen Erkrankungen in Dänemark vorbehalten ist.

Bei den Schüssen in der großen Shopping-Mall Field's im Kopenhagener Stadtteil Ørestad wurden am 3. Juli 2022 ein Mädchen und ein Junge im Alter von jeweils 17 Jahren sowie ein 46-jähriger Mann getötet. Mehrere weitere Menschen wurden verletzt. Der damals 22 Jahre alte Täter wurde wenige Minuten nach den Schüssen vor dem Gebäude festgenommen.

© dpa-infocom, dpa:230719-99-455680/2