Logo
Aktuell Panorama

Alle Überlebenden aus Hotel-Trümmern gerettet

Beim Einsturz eines Hotels in Rheinland-Pfalz sterben zwei Menschen - neun werden verschüttet. Es dauert bis zum Abend, bis die Einsatzkräfte alle lebenden Menschen retten können.

Hotel teilweise eingestürzt
Bei dem Unglück sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Foto: Harald Tittel/DPA
Bei dem Unglück sind zwei Menschen ums Leben gekommen.
Foto: Harald Tittel/DPA

Nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv an der Mosel ist auch die letzte überlebende Person aus den Trümmern gerettet worden. Nach mehr als 24 Stunden wurde die Frau am späten Abend unter Applaus aus den Trümmern getragen. Ein Sprecher der Feuerwehr bestätigte das.

Zuvor hatten die Einsatzkräfte nach Angaben der Polizei schweres Gerät einer Spezialfirma eingesetzt, um zu der Frau zu gelangen. Sie hatten nach Polizeiangaben »Sprechkontakt« zu ihr und konnten sie mit Flüssigkeit versorgen. 

Bei dem Unglück, bei dem eine Etage des Gebäudes eingestürzt war, sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Eines der beiden Todesopfer konnte ebenfalls noch am Mittwoch geborgen werden. Dabei handelte es sich um eine Frau, wie eine Polizeisprecherin sagte. Außer der nach Angaben der Einsatzleitung 1961 geborenen Frau war auch ein Mann bei dem Unglück ums Leben gekommen. Dieser liegt nach Angaben der Polizeisprecherin noch in den Trümmern. Die Bergung seiner Leiche würde am Abend »vermutlich nicht mehr passieren«, hieß es. 

Einsturz am Dienstagabend

Am späten Dienstagabend stürzten gegen 23 Uhr Teile des Hotels ein. Der Polizei zufolge wählten Anwohner den Notruf. Zum Zeitpunkt des Einsturzes befanden sich 14 Menschen in dem Hotel. Fünf seien relativ schnell gerettet worden, weil sie in »unbeteiligten Teilen des Gebäudes« gewesen seien, erklärte der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises Bernkastel-Wittlich, Jörg Teusch. Neun weitere Menschen wurden zunächst unter den Trümmern eingeklemmt - die Überlebenden konnten im Laufe des Tages gerettet werden. 

© dpa-infocom, dpa:240807-930-197282/2