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Affenpocken-Ausbruch derzeit keine internationale Notlage

Der Ausbruch von Affenpocken hatte weltweit Besorgnis ausgelöst. Die Weltgesundheitsorganisation gibt nun Entwarnung - zumindest vorerst.

Affenpocken
Die elektronenmikroskopische Aufnahme zeigt reife, ovale Affenpockenviren (l) und kugelförmige unreife Virionen (r) einer menschlichen Hautprobe. Foto: Cynthia S. Goldsmith
Die elektronenmikroskopische Aufnahme zeigt reife, ovale Affenpockenviren (l) und kugelförmige unreife Virionen (r) einer menschlichen Hautprobe.
Foto: Cynthia S. Goldsmith

Der Ausbruch von Affenpocken in mehr als 50 Ländern wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorerst nicht als »Notlage von internationaler Tragweite« bewertet.

Das gab die UN-Organisation in Genf am Samstagabend nach Beratungen eines Notfallausschusses bekannt, der aus Sorge über die Infektionen einberufen worden war. Der Ausschuss will die Lage jedoch rasch neu bewerten, falls die Ansteckungsrate und die Zahl der betroffenen Länder in den kommenden Wochen ansteigt, falls gehäuft Fälle unter vulnerablen Gruppen auftreten, oder falls sich das Virus verändert.

»Ich bin tief besorgt über die Ausbreitung der Affenpocken, die nun in mehr als 50 Ländern nachgewiesen wurden«, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus. Seit Mai habe es 3000 Fälle gegeben. Um den Ausbruch einzudämmen, müssten verstärkt Maßnahmen wie Überwachung, Risiko-Kommunikation, Kontaktverfolgung, Isolation, Behandlung und Impfungen eingesetzt werden, sagte er.

Die WHO folgte der Empfehlung des Notfallausschusses Affenpocken. Darin sind unabhängige Fachleute aus aller Welt, die die Bedrohungslage beurteilen. Eine internationale Gesundheitsnotlage - auf Englisch »public health emergency of international concern« (PHEIC) - ist die höchste Alarmstufe, die die WHO bei einer Gesundheitsbedrohung verhängen kann. Sinn der Sache ist nicht, die Weltbevölkerung zu alarmieren, sondern die Regierungen, damit sie sich des Themas annehmen.

WHO-Notlagen und Notfallausschüsse

© dpa-infocom, dpa:220625-99-801333/2