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Absichtlich angehustet - Strafverfahren gegen 38-Jährigen

Die Corona-Krise ändert vieles. So kann das absichtliche Anhusten anderer mittlerweile ein Strafverfahren wegen Körperverletzung zur Folge haben.

Warnaufkleber
Eine Frau steht an der Kasse eines Supermarkt hinter einem Warnaufkleber, der um Abstand bitte. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Eine Frau steht an der Kasse eines Supermarkt hinter einem Warnaufkleber, der um Abstand bitte. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

BRILON. Mit den Worten »Ich habe Corona« hat ein 38-Jähriger einen jungen Mann an einer Supermarktkasse in Nordrhein-Westfalen angehustet - und nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung am Hals.

Der 38-Jährige sei in Brilon aggressiv aufgetreten und habe sich über eine kurzzeitig unbesetzte Kasse aufgeregt, erklärte die Polizei. Ein 24-Jähriger habe bei dem Vorfall am Donnerstag versucht, den Mann zu beruhigen. Dabei sei er dann angehustet worden. Ob der 38-Jährige tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert ist, müsse nun das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises prüfen, sagte ein Polizeisprecher.

Auch in Gütersloh wurden Menschen absichtlich angehustet. In der Fußgängerzone habe ein 52 Jahre alter Rollstuhlfahrer am Donnerstagmittag mehrere Menschen grundlos bedrängt. Die 57-Jährige, die er zuerst belästigte und anhustete, verständigte die Polizei. Für den Gütersloher zieht das ein Strafverfahren wegen Körperverletzung nach sich. (dpa)