Die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
»Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich durch das Urteil nicht«, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Für ähnliche Fälle in der Zukunft gebe es nun aber Klarheit darüber, was erlaubt sei. Zudem könne das Urteil eine Grundlage für Schadensersatzansprüche sein.
Die Klage habe sich nicht dagegen gerichtet, dass sich die Bewohner wegen des Infektionsgeschehens sieben Tage absondern mussten, erklärte der Anwalt der Kläger, Sven Adam am Donnerstag. Anlass war die mehrtägige Umzäunung und die Polizeiüberwachung des Komplexes.
»Die Anordnung hatte zunächst weder Ausnahmen noch die Möglichkeit, durch den Nachweis negativer Corona-Tests den Komplex zu verlassen, enthalten«, sagte Adam. Das Infektionsgeschehen sehe derart einschneidende Maßnahmen nur dann vor, wenn sich Menschen einer Aufforderung zur Absonderung widersetzen. Dafür brauche es zusätzlich einen richterlichen Beschluss.
© dpa-infocom, dpa:231201-99-145225/2