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63-Jähriger geht nach Höchststrafe für Mord in Revision

Ein 63-Jähriger geht nach dem Urteil des Landgerichts Freiburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Revision. Der Mann hatte seine Ex-Partnerin getötet.

Prozess wegen Mordes in Freiburg
Der Angeklagte (M) spricht mit seinem Verteidiger (l) im Gericht. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Der Angeklagte (M) spricht mit seinem Verteidiger (l) im Gericht.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Ein brutaler Messerangriff auf zwei Frauen in Freiburg, bei dem eine 59-Jährige starb, wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der 63-jährige Angeklagte hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe eingelegt, wie sein Anwalt mitteilte. »Ein solches Urteil muss durch den Bundesgerichtshof überprüft werden.« Der Jurist hatte demnach eine Freiheitsstrafe wegen Totschlags beantragt. »Mordmerkmale liegen aus Sicht der Verteidigung nicht vor.«

Der Vorsitzende Richter hatte am Mittwoch bei der Urteilsverkündung ausführlich dargelegt, warum das Gericht von Mord ausgehe. Der Angeklagte habe seine 30 Jahre alte Ex-Partnerin aus Wut über die Trennung umbringen wollen und extra ein Messer dabeigehabt. Da sich die Mutter der Frau am Tattag im Januar dieses Jahres schützend vor ihre Tochter stellte, habe der Deutsche auch sie mit dem Messer attackiert. Die 59-Jährige sei dabei wehr- und arglos, das Vorgehen also heimtückisch gewesen - ein Mordmerkmal.

Ferner sprach der Richter von einer »unglaublichen Brutalität«, mit der der Mann mehrfach auf die beiden Frauen einstach. Die Kammer stellte deshalb zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Der Mann hatte den Frauen nach Feststellung des Gerichts vor dem Zuhause der 30-Jährigen aufgelauert und beide angegriffen. Mutter und Tochter wollten in ihre Wohnung fliehen, der Mann holte sie aber ein.

© dpa-infocom, dpa:230810-99-792444/2