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50-Jähriger zehn Jahre nach Tötung seines Sohnes vor Gericht

Ein 50-Jähriger muss sich vor Gericht dafür verantworten, vor zehn Jahren einen seiner Söhne erstickt und in einem Wald verscharrt zu haben. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Prozess wegen Totschlags beginnt am Schweriner Landgericht
Der Angeklagte (l) sitzt im Totschlagprozess neben seinem Anwalt Andreas Roter. Foto: Bernd Wüstneck
Der Angeklagte (l) sitzt im Totschlagprozess neben seinem Anwalt Andreas Roter.
Foto: Bernd Wüstneck

Am Landgericht in Schwerin hat am Dienstag der Prozess gegen einen 50-jährigen Mann begonnen, der seinen kleinen Sohn erstickt und dann in einem Wald verscharrt haben soll. Die Tat liegt allerdings schon zehn Jahre zurück. Sie war lange unentdeckt geblieben, weil die Familie unmittelbar nach der Tat Deutschland verlassen hatte.

Wie aus der kurz gehaltenen Anklageschrift hervorgeht, stand der jüngere von zwei Söhnen den Plänen der damals in Schwerin lebenden Familie im Weg, nach Spanien auszuwandern. Der Vater habe das damals zweijährige Kind zunehmend als »anstrengend und nervend« empfunden.

Zu Prozessbeginn ließ der wegen Mordes angeklagte gebürtige Hamburger über seine Anwälte mitteilen, dass er sich weder zur Tat noch zu seinen aktuellen persönlichen Verhältnissen äußern wolle. Früheren Angaben zufolge hatte er im November 2022 die Tötung des Kindes zugegeben, nachdem er mit dem Tatvorwurf konfrontiert worden war. Seitdem sitzt er in Bützow (Landkreis Rostock) in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind bis September noch 14 Prozesstage angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:230516-99-707776/2