Ein 28-Jähriger ist wegen Mordes an seiner Mutter und seinem Stiefvater zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht Hannover die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Angeklagte habe die Tat geplant, sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote. Hintergrund sei Wut auf seine Eltern gewesen, die ihm den Schlüssel zu ihrem Haus in Hagen bei Neustadt am Rübenberge weggenommen hatten. Seiner Mutter habe er übel genommen, dass sie sich stets auf die Seite ihres neuen Ehemannes geschlagen habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Unterbringung des angeklagten Deutschen in der Psychiatrie beantragt sowie hilfsweise eine Verurteilung wegen Totschlags bei verminderter Schuldfähigkeit. Der psychiatrische Gutachter hatte ihm autistische Züge und eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Er habe sich aber bewusst zu der Tat entschlossen und sei dabei auch voll steuerungsfähig gewesen. Dieser Bewertung folgte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die getöteten Eheleute waren Ende Mai 2022 in ihrem Haus entdeckt worden. Schnell geriet der Sohn der getöteten Frau ins Visier der Ermittler - er wurde nach tagelanger Fahndung gefasst. Im Prozess hatte der nicht vorbestrafte 28-Jährige bestritten, die Tat geplant zu haben, und sich als »seelisch und psychisch krank« bezeichnet.
»Es ist nicht so, dass Sie in irgendeinem Wahn gefangen sind«, sagte dagegen Richter Grote zu dem jugendlich wirkenden Angeklagten. Trotz seiner kommunikativen und affektiven Defizite habe er eine Ausbildung zum Kaufmann abgeschlossen und in einem Einkaufsmarkt gearbeitet. In der Corona-Pandemie sei er dann in Verschwörungstheorien abgeglitten und zunehmend vereinsamt. Er habe schließlich seinen Job verloren, zudem gab es Mietrückstände für seine eigene Wohnung, die er nach der Heirat seiner Mutter im Tausch von seinem Stiefvater bekommen hatte.
Opfer von hinten attakiert
Grote sprach von einer Flucht in »gewalttätige Videospiele«. Bei der Tötung seines Stiefvaters im engen Flur des Hauses habe der Angeklagte die Kulisse seines Haupt-Videospiels nachgeahmt, in dem Zombies angreifen. Der von hinten attackierte 59-Jährige erlitt weit über 70 Stich- und Schnittverletzungen. Bei der 53 Jahre alten Mutter wurden 111 Verletzungen gezählt. Das Gericht sieht als Mordmerkmal niedrige Beweggründe und im Fall des Stiefvaters auch Heimtücke. Die Tatwaffe - einen Dolch - hatte der junge Mann neben einem Überlebensrucksack zuvor im Internet bestellt.
In der Vergangenheit sei der Angeklagte ein Außenseiter gewesen, aber bei Kränkungen nie als impulsiv oder gewalttätig aufgefallen, betonte der Richter. Dass er dem Gutachter beim letzten Treffen auf einmal von »ausufernden Gewaltfantasien« erzählt habe, sei zweckgerichtet gewesen, um eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erreichen. »Er ist intelligent«, das habe man auch an seinem Verhalten in der Verhandlung gesehen.
Gegen Ende der Urteilsbegründung rutschte der mit einem grünen Kapuzenpulli bekleidete 28-Jährige unruhig auf der Anklagebank hin und her und rieb sich die Augen. Er kann jetzt innerhalb einer Woche gegen das Urteil Revision einlegen, um die Höchststrafe möglicherweise noch abzuwenden. Verurteilt wurde er darüber hinaus, jeweils 10.000 Euro an die beiden erwachsenen Kinder des getöteten 59-Jährigen als Hinterbliebenen-Geld zu zahlen. Dies habe angesichts der fehlenden finanziellen Mittel des Angeklagten eher symbolischen Charakter, sagte Grote. Als Nebenkläger waren neben den beiden Kindern auch zwei Geschwister des 59-Jährigen im Prozess aufgetreten.
© dpa-infocom, dpa:230210-99-543752/6