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Wie lahm darf der Internet-Anschluss sein?

Das »Recht auf schnelles Internet« klingt vielversprechend. Beim Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur geht es aber eher um die Maximalanforderung. Die Bundesländer fordern höheres Tempo.

Schnelles Internet
Im Bundesrat wird morgen über das »Recht auf schnelles Internet« abgestimmt. Foto: Matthias Rietschel
Im Bundesrat wird morgen über das »Recht auf schnelles Internet« abgestimmt.
Foto: Matthias Rietschel

Wie schnell muss ein Internetanschluss sein, um Nutzer nicht auszugegrenzen und zu benachteiligen? Diese Frage beschäftigt seit Monaten die Politik in Deutschland.

Während in gut ausgebauten Straßenzügen von den Internetprovidern Top-Geschwindigkeiten von 1000 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versprochen werden, kommt bei hunderttausenden Haushalten nur ein winziger Bruchteil davon an.

Bundesrat berät über Anforderungen

Am Freitag steht das »Recht auf schnelles Internet«, das eigentlich besser »Recht auf ein nicht so extrem lahmes Internet« heißen sollte, auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Länderkammer berät, welche technischen Anforderungen ein Internetanschluss in Deutschland mindestens erfüllen sollte. Auch in jedem letzten Dorf und an jeder Milchkanne.

Die Vorgabe kommt von der Bundesnetzagentur. Sie hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in einer Verordnung festgelegt, was dieses Grundrecht konkret bedeuten soll: 10 Mbit/s beim Herunterladen von Daten und 1,7 Mbit/s beim Hochladen. Die Latenz - also die Reaktionszeit - soll nicht höher als 150 Millisekunden sein. Damit wurden Verbindungen mit geostationären Satelliten quasi ausgeschlossen, obwohl sie die geforderten Bandbreiten bieten.

Bayern und Niedersachsen wollen noch mehr

Im Bundestag stießen die Vorgaben im Fachausschuss Digitales auf Zustimmung. Doch auch der Bundesrat muss grünes Licht geben. Und Bundesländer wie Bayern und Niedersachsen sehen sie als viel zu niedrig an. Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) verwies darauf, dass die EU-Kommission bereits seit zehn Jahren das »schnelle Internet« mit 30 Mbit/s - also dem dreifachen Wert - definiere. »Und auch das ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist schwer zu begreifen, dass der Bund im Jahre 2022 nun zu dem Schluss kommt, zehn Mbit/s wären schnell genug.«

Auch bei den Beratungen der beiden zuständigen Bundesratsausschüsse wurden deutlich höhere Ziele angepeilt. Der Verkehrsausschuss forderte mehrheitlich ein Tempo von 30,8 Megabit im Download - also mehr als dreimal so viel wie die Bundesregierung beabsichtigt. Das Upload-Minimum soll von 1,7 auf 5,2 Megabit steigen. Der Verbraucherschutz-Ausschuss verlangte ähnlich hohe Werte.

Verbraucherschützer unterstützen Bundesländer

Die Bundesratsausschüsse wollen außerdem das Wort »regelmäßig« aus der Verordnung streichen, was weit reichende Konsequenzen hätte. Damit müssten die festgelegten Mindestgeschwindigkeiten viel strenger eingehalten werden als im Entwurf der Bundesnetzagentur.

Unterstützt werden die Bundesländer von den Verbraucherschützern: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte ebenfalls Nachbesserungen, unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten. Auch müssen die Mindestanforderungen stets eingehalten werden. Alle Menschen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben, erklärte Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv. »Der Kabinettsentwurf eröffnet jedoch die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben (...) durch eine Öffnungsklausel noch weiter zu unterschreiten.«

Brandbrief könnte für Kehrtwende sorgen

Wie die Abstimmung im Bundesrat am Freitag ausgehen wird, ist offen. Bis vor kurzem gingen viele Beobachter davon aus, dass die Pläne der Bundesregierung für das Recht auf schnelles Internet im Bundesrat zu scheitern drohen. Für einen Meinungsumschwung in letzter Minute könnte allerdings ein Brandbrief aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr an die Landesregierungen sorgen.

In dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, weist Staatssekretär Stefan Schnorr die Länder sehr undiplomatisch darauf hin, dass die geforderten höheren Anforderungen nicht möglich seien. »Dies erlaubt weder der nationale, noch der europäische gesetzliche Rahmen.« Die geforderten Verbesserungen gingen über den gesetzlichen Anspruch einer Mindestversorgung weit hinaus und würden zu unverhältnismäßigen Verpflichtungen der Unternehmen führen. »Zudem hätte eine Anhebung der Werte eine nachhaltige Beeinträchtigung des Gigabitausbaus in der Fläche zur Folge.«

Die Entscheidung fällt am Freitag

Zuvor hatten bereits die Branchenverbände deutlich gemacht, dass die Erhöhung der Mindestanforderungen den Glasfaserausbau ausbremsen werde, weil dann finanzielle Mittel und die Baukapazitäten anders eingesetzt werden müssten als geplant.

Schnorr warnte die Länder davor, die Anzahl der bedürftigen Haushalte so hoch festzulegen, dass nicht vorrangig denjenigen geholfen werde, die sehr schlecht oder überhaupt nicht mit den Mindestwerten an das Internet angeschlossen sind. Ob diese Argumente die Bundesländer mehrheitlich dazu bewegen werden, den niedrigeren Werten zuzustimmen, wird man am Freitag im Bundesrat sehen.

© dpa-infocom, dpa:220609-99-602379/3