Logo
Aktuell Netzwelt

Von Musks X verklagte Online-Forscher erheben neue Vorwürfe

Forscher sorgen für Aufsehen mit Berichten zur Ausbreitung von Hassrede und Lügen bei der Plattform X. Elon Musk zieht gegen die Forscher vor Gericht. Die legen nun nach.

Online-Plattform X
Vor einigen Wochen zog X vor Gericht gegen die Online-Forscher, die Hassrede und Falschinformationen im Netz aufdecken. Foto: Monika Skolimowska/DPA
Vor einigen Wochen zog X vor Gericht gegen die Online-Forscher, die Hassrede und Falschinformationen im Netz aufdecken.
Foto: Monika Skolimowska/DPA

Die von Elon Musks Online-Plattform X verklagten Hassrede-Forscher legen mit neuer Kritik nach. Die Organisation CCDH meldete X (ehemals Twitter) Ende August 300 rassistische und antisemitische Beiträge von 100 Accounts.

Eine Woche später seien 259 der Posts weiter verfügbar und 90 der Accounts weiter aktiv gewesen, hieß es in einem veröffentlichten Bericht des CCDH (Center for Countering Digital Hate).

Neben den Beiträgen seien auch Anzeigen unter anderem von Apple und Disney angezeigt worden, berichteten die Forscher. Musk und die von ihm berufene X-Chefin Linda Yaccarino versprechen Unternehmen ein sicheres Umfeld für ihre Werbung. Nach dem Twitter-Kauf durch Musk zogen sich viele Werbekunden aus Sorge um ihr Image von der Plattform zurück. Die Anzeigenerlöse - die wichtigste Geldquelle von X - sind nur noch halb so hoch wie vor der Übernahme.

X widerspricht den Online-Forschern

X bestritt ohne nähere Details zu nennen, dass der Dienst nichts gegen regelwidrige Beiträge unternommen habe und diese ein größeres Publikum erreicht hätten. Nach Musks Vorstellungen soll es bei X viel Redefreiheit geben, aber die Reichweite einiger Beiträge könnte eingeschränkt werden.

Vor einigen Wochen zog X vor Gericht gegen die Online-Forscher, die Hassrede und Falschinformationen im Netz aufdecken. Der Dienst warf CCDH vor, widerrechtlich auf seine Daten zugegriffen zu haben. X sei durch Berichte der Forscher Schaden entstanden, weil Werbekunden abgesprungen seien, hieß es in der Klageschrift.

© dpa-infocom, dpa:230913-99-183744/2