Denn es ist offen, ob Verbraucherverbände bei solchen Verstößen überhaupt anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) denkt darüber nach, dazu die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuholen, wie in einer Verhandlung der Karlsruher Richter am Donnerstag klar wurde. Die Entscheidung wird aber erst in den nächsten Wochen verkündet. (Az. I ZR 186/17)
Gestritten wird um die Gestaltung des »App-Zentrums« von Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf »Sofort spielen« automatisch der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten. Das hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen für problematisch.
EuGH-Urteil zum »Gefällt mir«-Button vom 29. Juli 2019
BGH am 11. April 2019 zur Aussetzung des Verfahrens
Urteil des KG Berlin vom 22. September 2017
Urteil des LG Berlin vom 28. Oktober 2014