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Verbandsklagerecht gegen Facebook könnte Frage für EuGH sein

Karlsruhe (dpa) - Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook läuft auf die höchstrichterliche Klärung noch viel grundsätzlicherer Fragen hinaus.

Datenschutz-Klage gegen Facebook
Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook beschäftigt den Bundesgerichtshof. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa
Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook beschäftigt den Bundesgerichtshof. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Denn es ist offen, ob Verbraucherverbände bei solchen Verstößen überhaupt anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) denkt darüber nach, dazu die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuholen, wie in einer Verhandlung der Karlsruher Richter am Donnerstag klar wurde. Die Entscheidung wird aber erst in den nächsten Wochen verkündet. (Az. I ZR 186/17)

Gestritten wird um die Gestaltung des »App-Zentrums« von Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf »Sofort spielen« automatisch der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten. Das hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen für problematisch.

Ankündigung des BGH

EuGH-Urteil zum »Gefällt mir«-Button vom 29. Juli 2019

EuGH-Mitteilung zu dem Urteil

BGH am 11. April 2019 zur Aussetzung des Verfahrens

Urteil des KG Berlin vom 22. September 2017

Urteil des LG Berlin vom 28. Oktober 2014

Verbraucherzentralen über das Verfahren

VZ NRW über das EuGH-Urteil