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Rechtswidrige Inhalte - Internetplattformen in der Pflicht

»Was offline verboten ist, muss es auch online sein«, sagt Digitalminister Wissing - und will mit einem neuen Gesetz Internetplattformen ins Visier nehmen.

Volker Wissing
Digitalminister Volker Wissing (FDP) hat einen Entwurf für ein »Digitale-Dienste-Gesetz« vorgelegt. Foto: Britta Pedersen/DPA
Digitalminister Volker Wissing (FDP) hat einen Entwurf für ein »Digitale-Dienste-Gesetz« vorgelegt.
Foto: Britta Pedersen/DPA

Internetplattformen sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legte dazu einen Entwurf für ein »Digitale-Dienste-Gesetz« vor.

Minister Volker Wissing (FDP) sagte laut Mitteilung: »Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten.«

Der Gesetzentwurf ergänze den sogenannten Digital Services Act der EU für Deutschland, so das Ministerium. Mit der Bundesnetzagentur soll laut Wissing eine starke Plattformaufsicht geschaffen werden, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Das Gesetz modernisiere zudem den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regele Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den Digital Services Act. Diese könnten für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Nutzer können Verstöße bei Bundesnetzagentur melden

Kämen Online-Dienste Verpflichtungen nicht nach, könnten Nutzer dies bei der Bundesnetzagentur melden. Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft seien und direkt von der EU-Kommission durchgesetzt würden, gelten die Regeln laut Ministerium für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolge hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten.

Die EU-Kommission hatte im April Twitter - mittlerweile in X umbenannt -, Facebook, Tiktok, mehrere Google-Dienste und andere als »sehr große Online-Plattformen« und »sehr große Online-Suchmaschinen« unter dem Digital Services Act eingestuft. Sie müssen damit in der EU besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte erfüllen. Der Act soll sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang.

© dpa-infocom, dpa:230804-99-698043/2