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Mobilfunk-Auktion: Behörde prüft langfristigen Verzicht

Umgerechnet 51 Milliarden Euro bezahlten die Handynetzbetreiber bei einer Frequenzauktion im Jahr 2000. In den Jahren danach waren die Staatseinnahmen zwar niedriger, aber immer noch üppig.

Mobilfunkantennen
Ein Mobilfunkmast mit Antennen für den Funkstandard 5G (oben) und für LTE/4G (unten). Foto: Christoph Dernbach/DPA
Ein Mobilfunkmast mit Antennen für den Funkstandard 5G (oben) und für LTE/4G (unten).
Foto: Christoph Dernbach/DPA

Damit das Handynetz in Deutschland auf lange Sicht deutlich besser wird, erwägt die Bundesnetzagentur einen weitreichenden Verzicht auf eine milliardenschwere Frequenzauktion. Mitte September hatte die Behörde vorgeschlagen, bisherige Mobilfunk-Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern.

Die Betreiber würden finanziell entlastet, weil sie nur niedrige Gebühren zahlen müssten. Im Gegenzug sollen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) zu neuen Ausbauauflagen verpflichtet werden. Nun sagte Behördenchef Klaus Müller der dpa: »Wir werden auch eine Verlängerung um acht Jahre offen prüfen.« Eine Entscheidung soll 2024 fallen.

In Bezug auf die acht Jahre sagte der frühere Verbraucherschützer und Grünenpolitiker: »Klar ist aber: Mit der Dauer der Verlängerung könnten unsere Anforderungen an die Verbesserung der Versorgungsqualität steigen.« Konkreter wurde er nicht.

Deutschlands Handynetze besser geworden

Im Mobilfunk gibt es unterschiedliche Frequenzbänder, die bisher zeitversetzt versteigert werden. Sie haben verschiedene Funktionen - die niedrigen Bänder sind mit einer großen Reichweite gut für das Land und die hohen sind gut für Städte, wo viele Smartphonenutzer in den Funkzellen sind und enorme Datenmengen brauchen. Ende 2025 laufen die nächsten Lizenzen aus, danach enden die nächsten Nutzungsrechte im Jahr 2030 und danach die nächsten im Jahr 2033.

Würden die Nutzungsrechte um bis zu acht Jahre verlängert, könnten diese drei Lizenzpakete gut zusammen versteigert werden. »Das würde die Auslauffristen eines Großteils des im Einsatz befindlichen Mobilfunkspektrums harmonisieren«, sagt ein O2-Sprecher.

Deutschlands Handynetze sind in den vergangenen Jahren besser geworden, die Anbieter haben Milliardensummen in Antennenstandorte gesteckt. Mancherorts hapert es aber noch, vor allem auf dem Land. Hier dringt Müller auf Besserungen. Mitte September schlug er eine Ausbaupflicht vor, der zufolge die Netzbetreiber bis Ende 2028 in dünn besiedelten Gebieten mindestens 98 Prozent der Haushalte mit einer Downloadrate von 100 Megabit pro Sekunde erreichen. Bisher gibt es so eine speziell auf das Land zugeschnittene Regel nicht, sie würde die Situation in Dörfern und Ortschaften verbessern.

Handyverbindungen an Straßen verbessern

Allerdings würden nur rund 300.000 Haushalte von so einer Ausbaupflicht profitieren, wie aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervorgeht: Diese Haushalte haben in den dünn besiedelten Gegenden, wo weniger als 100 Menschen pro Quadratkilometer wohnen, bisher gar kein 100-Mbit-Netz oder nur Netz von einem oder zwei der drei Anbieter. Wer Pech hat und beim falschen Anbieter ist, hat kein gutes Netz. Für solche Pechvögel könnte es auf dem Land künftig besser werden, weil jeder Anbieter fast überall sein muss - vorausgesetzt, der Vorschlag der Netzagentur wird umgesetzt.

Außerdem will die Behörde die Handyverbindungen an Straßen verbessern. Bisher liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, dem zufolge jeder Netzbetreiber bis Ende 2028 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit versorgt haben muss. Sollten die Nutzungsrechte sogar um acht Jahre verlängert werden, könnte auch eine schärfere Auflage für Landstraßen erlassen werden.

Aus der Politik und von etablierten Netzbetreibern kommt Zustimmung zur Acht-Jahre-Überlegung - das überrascht nicht, da die Telekom, Vodafone und O2 davon profitieren würden. So eine Verlängerung stärke »die Planungssicherheit und damit die Investitionsmöglichkeiten für die ausbauenden Anbieter«, sagt der O2-Sprecher.

Impulse für den Wettbewerb

Für den Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, 1&1 aus Montabaur, wäre das hingegen Gegenwind - er hätte noch lange nur recht wenig eigenes Spektrum und könnte nicht zukaufen. Er hätte aber zumindest Zugang zum 5G-Netz von Vodafone, wofür er gewissermaßen Miete zahlt. Eine 1&1-Sprecherin betonte, dass eine Entscheidung der Netzagentur »die Bedarfe aller vier Netzbetreiber fair berücksichtigen« müsse.

Verbraucherschützer versprechen sich von 1&1 Impulse für den Wettbewerb. »Konkurrenz unter den Anbietern durch einen weiteren Netzbetreiber kann zu besseren Angeboten für die Endkundinnen und Endkunden führen«, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW und warnt davor, dass 1&1 durch die Entscheidung der Netzagentur zusätzlich unter Druck gesetzt wird. »Ein möglicher Kampf der bestehenden Netzbetreiber gegen einen neuen Netzbetreiber darf nicht zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher führen.«

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl hält die Acht-Jahre-Verlängerung für sinnvoll. Zugleich betont er, dass die Ausbaupflichten dann deutlich verschärft werden sollten. Der Liberale Reinhard Houben will sicherstellen, dass die Mobilfunker die Summen, die sie durch den Verzicht auf eine Auktion einsparen, auch wirklich in ihre Netze investieren. Daher seien »harte Auflagen« nötig, die klar und von Dritten nachprüfbar seien. »Die Mobilfunknetzbetreiber müssen die Versorgungsverpflichtungen für den ländlichen Raum und für Verkehrswege nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität erfüllen.«

© dpa-infocom, dpa:231001-99-398108/4