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»Mobile Briefmarke«: Post verliert vor Gericht

Eigentlich ist die Idee so einfach wie genial: Wenn mal keine Post in der Nähe ist, kann man sich einfach eine Briefmarke per App kaufen. Doch über die Umsetzung gibt es Streit.

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Kundinnen und Kunden können Briefmarken seit zwei Jahren auch per App kaufen. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez
Kundinnen und Kunden können Briefmarken seit zwei Jahren auch per App kaufen.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Im Prozess über die Gültigkeit sogenannter mobiler Briefmarken hat die Deutsche Post eine Niederlage einstecken müssen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, derzufolge diese Art der Frankierung nur 14 Tage nach dem Kauf gültig ist, ist nach einem Urteil des Kölner Landgerichts unwirksam, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) heute mitteilte.

Seit zwei Jahren können Kundinnen und Kunden in der App »Post & DHL« die mobile Briefmarke kaufen. Sie bekommen einen Code aus Zahlen und Buchstaben, den sie mit einem Stift auf den Umschlag schreiben - dadurch wird der Brief später auf dem Postweg als frankiert erkannt. Der Service ist für Leute gedacht, die unterwegs sind und gerade keine Papier-Briefmarke zur Hand haben. Die mobile Briefmarke ist nur ein Nischenprodukt des Konzerns.

Verbraucherschützer hält Vorgehen für rechtswidrig

Dass die Frankierung nur zwei Wochen gültig ist, stößt Verbraucherschützern aber sauer auf. Nach Ablauf »behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen«, sagte VZBV-Rechtsexpertin Jana Brockfeld. »Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.«

Die Post sieht es anders. »Wir haben hier eine andere Rechtsauffassung und sind daher in Berufung gegangen«, sagte ein Firmensprecher.

Das Kölner Landgericht bestätigte das Urteil. Die Kammer sei der Auffassung, dass das Kaufrecht zur Anwendung komme und dass eine Verjährung erst nach drei Jahren rechtmäßig sei, sagte eine Sprecherin. Die Post bewerte das Geschäft mit den mobilen Briefmarken hingegen als Frachtvertrag, wodurch eine Ungültigkeit nach nur zwei Wochen möglich wäre.

Für Verbraucher bleibt vorerst alles beim Alten: Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt die AGB-Klausel mit der 14-Tage-Frist weiter. Allerdings dürften die meisten Nutzer, die den Code in der App gekauft haben, wohl ohnehin nicht so lange warten, bis sie den Brief mit der Zahlen- und Buchstabenkombination verschicken.

© dpa-infocom, dpa:221219-99-959740/2