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Millionen-Bußgeld gegen Messengerdienst Telegram

Es geht um Bußgeldbescheide in Millionenhöhe. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verstoßen.

Telegram
Telegram ist kein soziales Netzwerk, sondern ein »Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation«, argumentieren die Anwälte des Unternehmens. Foto: Fabian Sommer
Telegram ist kein soziales Netzwerk, sondern ein »Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation«, argumentieren die Anwälte des Unternehmens.
Foto: Fabian Sommer

Das Bonner Amtsgericht muss sich demnächst mit Bußgeldbescheiden in Millionenhöhe befassen, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen den Messengerdienst Telegram erlassen hat. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.

Dabei geht es um zwei im vergangenen Oktober ergangene Bescheide mit einer Gesamthöhe von 5,1 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das Gesetz regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz.

Das BfJ wirft Telegram vor, kein ständig verfügbares Beschwerdeverfahren bereitzustellen, bei dem Nutzer des Dienstes rechtswidrige Inhalte auf der Plattform melden können. Diesen Verstoß ahndete das Amt mit 4,25 Millionen Euro. Zudem wurden 875.000 Euro Bußgeld fällig, weil Telegram keinen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benannt habe, an den deutsche Gerichte und Behörden Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung senden können. Solche Meldewege sind laut NetzDG für soziale Netzwerke vorgeschrieben, die mindestens zwei Millionen Nutzer haben.

Nach Angaben des Gerichtssprechers bestreiten die Telegram-Anwälte in ihren Einsprüchen gegen die Bescheide, dass das Unternehmen diese Schwelle überschritten habe. Telegram sei kein soziales Netzwerk, sondern ein »Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation«.
Mit einer Entscheidung in dem Verfahren wird im Herbst gerechnet.

© dpa-infocom, dpa:230505-99-574037/3