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Kartellamt mahnt Google-Mutter ab

Durch eine Gesetzesänderung hat das Bundeskartellamt seit Anfang des Jahres eine bessere Position, um US-Technologieriesen wie Google Paroli bieten zu können. Nun schreitet die Behörde erneut ein.

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Das Bundeskartellamt geht gegen die Google-Mutter Alphabet vor, weil sie mit Digitalprodukten für Autos gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben soll. Foto: Rolf Vennenbernd/DPA
Das Bundeskartellamt geht gegen die Google-Mutter Alphabet vor, weil sie mit Digitalprodukten für Autos gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben soll.
Foto: Rolf Vennenbernd/DPA

Deutschlands oberste Wettbewerbshüter verschärfen ihre Gangart gegen Google. Man beabsichtige, dem Technologieunternehmen bei seinen Google Automotive Services »verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen« zu untersagen, teilte das Bundeskartellamt in Bonn mit. Ein entsprechendes Schreiben habe man an Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet geschickt. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant - diese Produkte werden für Infotainmentsysteme für Autos genutzt, dies mit dem Android-Betriebssystem von Google.

Das Technologieunternehmen bietet die Dienste Autoherstellern zur Lizenzierung an. »Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben«, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt. Eine Reihe von Google-Praktiken bei der Lizenzierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen seien nach derzeitiger Auffassung nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Die Behörde befürchtet, dass Google seine Machtposition mit der Bündelung von Diensten weiter ausbaut und der Wettbewerb erheblich in Gefahr gerät. So bewertet das Kartellamt zum Beispiel eine Vertragsbedingung als problematisch, der zufolge Fahrzeughalter nur Google Assistant als Sprachassistenten installieren dürfen.

Außerdem sind die Lizenznehmer laut Kartellamt mit bestimmten vertraglichen Regelungen dazu verpflichtet, die Google-Dienste als Standard einzustellen beziehungsweise sie auf dem Bildschirm vor anderen Diensten anzuzeigen - das könnte aus Sicht des Bundeskartellamts den Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang erfüllen. Durch solche Voreinstellungen bestehe die Gefahr, dass Alternativen zu Google kaum wahrgenommen und wenig genutzt werden.

Weiterer Kritikpunkt

Als weiteren Kritikpunkt weisen die Wettbewerbshüter darauf hin, dass Google die Interoperabilität ihrer Dienste in dem Infotainmentsystem mit anderen Diensten erschweren oder verweigern könnte. Das führe dazu, dass zum Beispiel ein alternativer Sprachassistent zur Nutzung von Google Maps nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sei.

Google hat nun Zeit zur Stellungnahme. Die Firma kündigte an, weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um Bedenken auszuräumen. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass es im Bereich der vernetzten Autos »einen enormen Wettbewerb« gebe. »Tausende Anwendungen sind mit Android Auto kompatibel und Autohersteller können aus einer Vielzahl von Informations- und Unterhaltungsdiensten auswählen, um diese in ihren Fahrzeugen anzubieten.« Selbst wenn sich Autohersteller für das Betriebssystem Android Automotive OS entschieden, seien sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services für ihre Autos zu nutzen.

Im Januar trat die Novelle des Gesetzes gegen  Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft. Seither hat das Kartellamt mehr Möglichkeiten, um gegen Technologieunternehmen vorzugehen. Damit soll ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt und Schaden vom Verbraucher abgewendet werden. Nicht nur Google, sondern auch Amazon und Facebook nimmt die Bundesbehörde dabei ins Visier.

© dpa-infocom, dpa:230621-99-135666/2