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Heil für europäische Schutzstandards für Plattformarbeit

Liefer- oder Fahrdienste erleben einen Boom - und das grenzüberschreitend. Über grenzüberschreitende Schutzregeln für die Millionen betroffenen Beschäftigten wird derzeit verhandelt.

Hubertus Heil
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, will bei digitalen Plattformen die Ausbeutung der Mitarbeiter erschweren. Foto: Annette Riedl
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, will bei digitalen Plattformen die Ausbeutung der Mitarbeiter erschweren.
Foto: Annette Riedl

Angesichts der immer größeren Rolle von Dienstleistungen via Internet hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für neue europäische Schutzstandards bei digitaler Plattformarbeit ausgesprochen.

»Viele Anbieter sind grenzüberschreitend tätig«, sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur anlässlich eines Treffens der EU-Sozialminister an diesem Donnerstag in Luxemburg. Digitalisierung dürfe aber nicht mit Ausbeutung verwechselt werden, so Heil mit Blick etwa auf Liefer- oder Fahrdienste. Deshalb brauche es europaweite Mindeststandards.

Die EU-Kommission hatte Gesetzgebungsvorschläge eingebracht, nach denen Online-Plattformbeschäftigte künftig besser abgesichert werden sollen. Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern könnten demnach wie Angestellte eingestuft werden und etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten haben. Heute gelten viele Plattformarbeiterinnen und -arbeiter als Freiberufler. Heil begrüßte den Richtlinienentwurf und sagte: »Sich schnell ein Mittagessen liefern zu lassen, den Roller per App zu mieten oder die Reinigungskraft auf einer Internetseite auszusuchen - all das macht unser Leben leichter.« Plattformen böten auch einen niedrigschwelligen Zugang zum Arbeitsmarkt. Klar sein müsse aber, ob jemand als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig sei.

Aus Sicht von DGB-Chefin Yasmin Fahimi wird es »höchste Zeit, dass der digitale Schattenarbeitsmarkt politisch reguliert wird«, wie sie der dpa sagte. Sogenannte Gig- und Crowdworker - die frei arbeiten und ihre Aufträge über Plattformen erhalten - würden de facto gar nicht selbstständig arbeiten und dürften nicht länger um ihre Arbeitnehmerrechte betrogen werden. Darüber hinaus solle die Regierung sachgrundlose Befristungen, die Behinderung von Betriebsräten und das ausstehende digitale Zugangsrecht für Gewerkschaften angehen.

© dpa-infocom, dpa:220616-99-687954/2