Für den Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Auswahl oder Kontrolle von Beschäftigten sollen nach einem Medienbericht strenge Regeln geschaffen werden. Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) wollten bis zum Sommer den Entwurf für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen, das eine lückenlose Überwachung von Mitarbeitern verhindern solle, berichtet die »Süddeutsche Zeitung«.
Der Begriff Künstliche Intelligenz (KI) meint etwa Computer-Programme, die ähnlich wie Menschen lernen können. Statt für jeden Zweck programmiert zu werden, kann KI eigenständig Antworten finden und selbstständig Probleme lösen.
Ki berge »immense Chancen«, sagte Faeser der Zeitung, »aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden«.
Details zum Entwurf
Ein der SZ vorliegendes Papier der Ministerien skizziert demnach, wie sensible Daten der Beschäftigten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen Videoaufnahmen erlaubt sein, etwa zur Gefahrenabwehr für Feuerwehrleute. Arbeitgeber sollten »keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen«, zitiert das Blatt weiter.
Generell möglich bleiben sollen »notwendige und sinnvolle Praktiken« wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten. In Bewerbungsverfahren soll KI dem Bericht zufolge wissenschaftlichen Standards genügen müssen und nur Eigenschaften prüfen dürfen, die für eine Stelle bedeutend sind.
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