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Aktuell Reform

EU-Parlament für Leistungsschutzrecht für Verleger

Das Europaparlament hat sich bei der umstrittenen Reform des EU-Urheberschutzes auf eine gemeinsame Position inklusive des Leistungsschutzrechts für Presseverleger geeinigt.

EU-Parlament
Das EU-Parlament hat für die umstrittene Reform des Urheberrechts gestimmt. Foto: Jean-Francois Badias/AP
Das EU-Parlament hat für die umstrittene Reform des Urheberrechts gestimmt. Foto: Jean-Francois Badias/AP
STRAßBURG. 

Auf die explizite Einführung von Upload-Filtern verzichtet der Vorschlag, der am Mittwoch vom Parlament angenommen wurde. Der verantwortliche Berichterstatter Axel Voss (CDU) kann nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten eintreten. Noch vor zwei Monaten hatte das Parlament die Vorschläge von Voss abgelehnt.

Die Position des Europaparlaments sieht damit die Einführung des sogenannten Leistungsschutzrechts (LSR) vor. Danach sollten Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Dagegen sind in dem Text die umstrittenen Upload-Filter nicht ausdrücklich erwähnt, die in der Diskussion über die Reformpläne immer wieder Anlass für Kritik waren. Gleichzeitig sieht der Voss-Vorschlag jedoch vor, dass die Verantwortung - die Haftung - für Uploads, also das Heraufladen von Inhalten, bei den Plattformen liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen - und deshalb Upload-Filter einführen werden.

Die Reform des EU-Urheberrechts soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollen durch die neuen Vorschriften zum Urheberrecht fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker sehen durch die Vorschläge das freie Internet bedroht. (dpa)

Vorschlag der EU-Kommission von 2016