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Computer-Zulieferer müssen Millionenstrafe zahlen

Für die Lieferung von optischen Laufwerken an zwei PC-Hersteller sollen sie sich illegal abgesprochen haben. Der Europäische Gerichtshof verhängt für das Aushebeln des Wettbewerbs nun hohe Geldstrafen.

EuGH-Urteil
Ein Schild mit der Aufschrift »Cour de Justice de l'union Européene« steht vor dem Europäischen Gerichtshof im Europaviertel. Foto: Arne Immanuel Bänsch
Ein Schild mit der Aufschrift »Cour de Justice de l'union Européene« steht vor dem Europäischen Gerichtshof im Europaviertel.
Foto: Arne Immanuel Bänsch

Sony, Toshiba und andere Technikhersteller müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Millionenstrafe zahlen.

Zwar wurde ein Beschluss der EU-Kommission über das Bußgeld in Teilen für nichtig erklärt, dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Strafhöhe, wie aus einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag hervorgeht. Insgesamt müssen die betroffenen Unternehmen 116 Millionen Euro Strafe zahlen.

Die EU-Kommission war 2015 gegen die Konzerne vorgegangen. Nach Erkenntnissen der Brüsseler Behörde hatten sie sich bei Ausschreibungen der PC-Hersteller Dell und Hewlett Packard für optische Laufwerke zwischen 2004 und 2008 abgesprochen und so den Wettbewerb ausgehebelt.

Pressemitteilung

© dpa-infocom, dpa:220616-99-686325/2