REUTLINGEN. Wer als gesetzlich Versicherter zum Arzt geht, kann damit rechnen, dort auch behandelt zu werden. »Ein Vertragsarzt darf einen gesetzlich Versicherten grundsätzlich nicht ablehnen, es besteht somit eine Behandlungsverpflichtung«, sagt Oliver Erens von der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Dennoch kann es Fälle geben, in denen der Arzt Nein sagen darf – etwa wenn seine Praxis an der Kapazitätsgrenze ist.
Eine einfache Ausrede reicht aber nicht. Denn dann können sich Patienten wehren – zum Beispiel über ihre Krankenkasse oder direkt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wie oft es vorkommt, dass Ärzte zu Unrecht Patienten ablehnen und wie man sich wehrt, lesen Sie am Dienstag, 17. April, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers. (GEA)
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