Krankenversicherung: Seit die Krankenkassenbeiträge 2011 für die gesetzlich Versicherten auf 15,5 Prozent erhöht wurden, blieben sie konstant – allerdings zahlen Arbeitnehmer mehr als Arbeitgeber. Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben und Prämien ausschütten. Der Überschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf 27 Milliarden Euro gewachsen. Dazu beigetragen hat, dass versicherungsfremde Leistungen – also zum Beispiel Mutterschaftsgeld – über Steuern finanziert werden. In diesem Jahr sind dafür 11,5 und für das nächste 14 Milliarden Euro vorgesehen. Für Krankenkassenmitglieder, die ihre Beiträge nicht bezahlen können, wurden die Säumniszuschläge reduziert, bei den privaten Krankenversicherern gibt es einen Notlagentarif.
Auf Drängen der FDP fiel Anfang des Jahrs die Praxisgebühr. Zum Schutz der privaten Krankenversicherungen wurde, wie im Koalitionsvertrag zugesagt, der Wechsel erleichtert. Arbeitnehmer, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 4 350 Euro) liegt, dürfen seit 2011 bereits nach einem Jahr in die Privatversicherung wechseln. Unter Rot-Grün waren es drei Jahre.
Präventionsgesetz: Zielgerichtete Prävention steht im Koalitionsvertrag ganz oben auf der Agenda. Das Präventionsgesetz wurde aber erst im Juni dieses Jahres beschlossen und ist noch nicht durch den Bundestag. Versicherer sollen die Ausgaben für Vorsorge verdoppeln. Kosten: 240 Millionen Euro pro Jahr.
Patientenrechtegesetz: Patienten erhalten dadurch mehr Ansprüche auf Information und Mitsprache. Außerdem regelt das Gesetz die Beweislast bei ärztlichen Fehlern neu: Beim Verdacht auf einen groben Fehler muss jetzt der Arzt beweisen, dass er richtig gehandelt hat. Bei »einfachen« Fehlern muss weiterhin der Patient den Kunstfehler beweisen.
Krankenhaus: »Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung, heißt es im Koalitionsvertrag von 2009.« Aber jedes dritte Krankenhaus schrieb im vergangenen Jahr rote Zahlen, im Land war es sogar jedes zweite. Pflegepersonal und Ärzte klagen über Überlastung. Zuletzt hatte der Bundestag im Juni 1,1 Milliarden Euro Finanzhilfen für die Kliniken beschlossen – um Tariferhöhungen auszugleichen, aber auch um die neuen Hygienestandards einhalten zu können. Das Geld kommt aus dem Gesundheitsfonds.
Ärztemangel: Im Osten der Republik, aber auch in Dörfern der Region werden die Ärzte knapp. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz versuchte Schwarz-Gelb, Praxen auf dem Land attraktiver zu machen. So muss ein Hausarzt seit 2012 nicht mehr in der Nähe der Praxis wohnen und wird bei Honoraren bessergestellt. Medizinische Versorgungszentren dürfen nur noch von Ärzten oder Krankenhäusern gegründet werden.
Pflege: Die milliardenteure große Pflegereform kommt erst noch. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz gab es aber Verbesserungen für Demenzkranke und ihre Familien. Gleichzeitig hat die FDP zum Jahresbeginn eine private Zusatzversicherung (»Pflege-Bahr«) durchgesetzt. Altersverwirrte, die nicht in einer der drei Pflegestufen eingruppiert sind, erhalten erstmals 120 Euro Pflegegeld oder Sachleistungen in Höhe von 225 Euro. Der Beitragssatz stieg zum 1. Januar von 1,95 auf 2,05 Prozent.
Organspende: Um die Spendenbereitschaft zu steigern, hat die Regierung festgelegt, dass von 2012 an die Krankenkassen ihre Mitglieder offensiv bitten, eine Erklärung abzugeben, ob sie Organspender sind oder nicht. Die Umsetzung fiel aber just mit dem Organspendenskandal um manipulierte Patientendaten an mehreren deutschen Unikliniken zusammen. In der Folge hat die Bundesregierung das Transplantationsrecht verschärft. Ärzte, die Wartelisten manipulieren, riskieren bis zu zwei Jahre Haft. (dpa)