Aktuell Politik

Video: Bundestagswahl 2009 - Erststimme und Zweitstimme

REUTLINGEN/BERLIN. Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Neben der Zweitstimme kann der Wähler eine Erststimme abgeben und über Überhangsmandate die Sitzverteilung mit beeinflussen. Das Video der Bundeszentrale für politische Bildung liefert weitere gut verständliche Informationen zur Bedeutung von Erststimme und Zweitstimme.

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