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US-Präsident Biden begnadigt seinen Sohn: Den Rechtsstaat mit Füßen getreten

Warum GEA-Redakteur Ulrich Häring denkt, dass das Recht zur Begnadigung nicht mehr zeitgemäß ist.

US-Präsident Joe Biden (links) und sein Sohn Hunter Biden spazieren in der Innenstadt von Nantucket, Massachusetts. Der scheiden
US-Präsident Joe Biden (links) und sein Sohn Hunter Biden spazieren in der Innenstadt von Nantucket, Massachusetts. Der scheidende US-Präsident Biden hat entgegen vorheriger Aussagen seinen Sohn Hunter nun doch begnadigt. Foto: Jose Luis Magana/dpa
US-Präsident Joe Biden (links) und sein Sohn Hunter Biden spazieren in der Innenstadt von Nantucket, Massachusetts. Der scheidende US-Präsident Biden hat entgegen vorheriger Aussagen seinen Sohn Hunter nun doch begnadigt.
Foto: Jose Luis Magana/dpa

REUTLINGEN. Der scheidende US-Präsident hat seinen Sohn Hunter nun doch begnadigt, obwohl er versichert hatte, von diesem Recht keinen Gebrauch machen zu wollen. »Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal der Präsident«, hatte Biden vor Kurzem noch gesagt. Doch wenn es um den eigenen Sprössling geht, scheint das alles nicht mehr zu gelten. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde man von Befangenheit sprechen.

Das Recht auf Begnadigung durch das Staatsoberhaupt geht noch auf Zeiten zurück, als Gerichte weitgehend ohne Rechtsbeistand für die Angeklagten empfindliche Körperstrafen oder gleich die Hinrichtung verhängten. Geständnisse kamen nicht selten unter der Folter zustande und an eine anständige Beweisführung war nicht zu denken. In diesen Zeiten gefiel es dem Monarchen von Gottes Gnaden, seine Untertanen mit gelegentlicher Mildtätigkeit bei Laune zu halten. In einem modernen Rechtsstaat ist das Recht auf Begnadigung jedoch nicht mehr zeitgemäß.

Auch in Deutschland gibt es jährlich Hunderte von Begnadigungen. Das Recht dazu hat auf Bundesebene der Bundespräsident und die Ministerpräsidenten in den Ländern. In der Regel wird es an Weihnachten genutzt, um Gefängnisstrafen um wenige Wochen zu verkürzen, damit die Ex-Häftlinge die Feiertage mit der Familie verbringen können. An sich keine große Sache. Aber wenn sich Menschen nur aufgrund ihrer Machtposition über ein Gericht hinwegsetzen können, das nach Recht und Gesetz geurteilt hat, dann wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten. Niemand darf über dem Gesetz stehen! Präsident Biden führt als Grund für seinen Sinneswandel an, dass der politische Gegner das Gericht gegen seinen Sohn missbraucht hätte, um letztlich ihm selbst zu schaden. Ein Justizsystem, dass im Verdacht steht, sich instrumentalisieren zu lassen und ein Präsident, der sich nach Gutdünken über Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen kann, sind eines Rechtsstaates unwürdig.

ulrich.haering@gea.de