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Streit um Bereitschaftszeit schwelt weiter

Erfurt. (dpa) Bereitschaftsdienste von Klinikärzten werden vorerst weiterhin nicht als Arbeitszeit anerkannt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wies am Dienstag unter Berufung auf das deutsche Arbeitszeitgesetz eine entsprechende Klage von Medizinern ab, die sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestützt hatten.

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