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Stallpflicht verlängert

BERLIN. Zum Schutz vor der Vogelgrippe muss das Geflügel in Risikogebieten in Deutschland vorerst bis Ende Februar im Stall bleiben. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dafür, die Stallpflicht über den 15. August hinaus um rund ein halbes Jahr zu verlängern. Eine unbefristete Pflicht lehnten die Bundesländer ab. Das Federvieh muss damit weiter in der Nähe des Fundorts infizierter Tiere, an Feuchtgebieten und Seen sowie in Regionen mit viel Geflügel im Stall bleiben. Diese Regelung galt seit Mai dieses Jahres. Das Bundesagrarministerium begrüßte die Entscheidung.

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