Aktuell Prozess

Staatsanwalt: Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist rechtens

STUTTGART. Ein bereits zu 15 Jahren Haft verurteilter Mörder und Sexualstraftäter soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft länger hinter Schloss und Riegel bleiben. Grundlage hierfür ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Es gebe erhebliche neue Tatsachen, die auf die Gefährlichkeit des 50-Jährigen hinweisen, sagte Staatsanwalt Albrecht Braun im Plädoyer am Mittwoch. Dazu gehöre seine Therapie-Unfähigkeit während der vielen Jahre in der Psychiatrie. (Az.: 9 KLs 114 Js 22394/96)

Foto: dpa
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