BRAUNSCHWEIG. Die Rente steht unter Druck. Die Reform ist unausweichlich. Viele Vorschläge liegen auf dem Tisch: von höheren Beiträgen über niedrigere Renten bis zu mehr privater Vorsorge. Was jedoch nicht zur Debatte steht: die Eingliederung der Beamtenpension in die gesetzliche Rentenversicherung. Warum eigentlich nicht? Zumal Staatsbeamte im Alter deutlich besser versorgt sind als abhängig Beschäftigte, was Fragen nach der sozialen Gerechtigkeit aufwirft. Die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet Ralf Kreikebohm im GEA-Interview. Der Professor war viele Jahre Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
GEA: Was ist der Unterschied zwischen Rente und Pension?
Ralf Kreikebohm: Die Renten errechnen sich aus den Beiträgen der Versicherten über das gesamte Erwerbsleben. Damit spiegeln die Renten die Einkommensposition wider, die im Erwerbsleben erreicht wurde. Sie basieren auf dem Lebensdurchschnittslohn. Hat jemand doppelt so viel verdient wie der Durchschnitt, bekommt er oder sie eine doppelt so hohe Rente wie der durchschnittlich Verdienende. Umgekehrt bekommen die deutlich weniger Rente, die unterdurchschnittlich verdient haben. Dieses gute Prinzip nennt man Teilhabeäquivalenz.
Wegen der Lohnzentriertheit der Rente ist das gute Prinzip vor allem für Frauen ein Problem, die in lohnprekären Beschäftigungen und in Teilzeit arbeiten. Aus dem Gender-Pay-Gap wird dann ein Gender-Pension-Gap.
Bei Beamten wird die Pension immer aus dem letzten, in der Regel höchsten Amt berechnet. Außerdem ist die Beamtenversorgung bifunktional. Das heißt: Sie ist Basisversorgung und Zusatzversorgung in einem einzigen System. Damit soll die Pension im Alter sowohl das Existenzminimum als auch annähernd den Lebensstandard sichern. Wenn ein Angestellter ein ähnlich hohes Niveau erreichen will, dann reicht die gesetzliche Rente nicht, dafür braucht er zusätzlich private Vorsorge und Betriebsrente. Letztere ist obligatorisch für nicht verbeamtete Angestellte im öffentlichen Dienst.
Warum gibt es diesen Unterschied?
Ralf Kreikebohm: Die Beamtenversorgung ist verfassungsrechtlich abgesichert im Grundgesetz (Artikel 33, Absatz 5). Demnach muss die Versorgung den »hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums« entsprechen. Dazu gehören die Versorgung aus dem letzten Amt, die Versorgung etwaiger Hinterbliebener sowie die Versorgung im Krankheitsfall und bei Dienstunfähigkeit. Der Unterschied ist historisch gewachsen. Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat.
Dieser Grundgedanke gilt auch heute. Wir brauchen für einen funktionierenden Staat unabhängige, nur dem Recht verpflichtete Beamte, gerade auch in Krisenzeiten. Die Entlassungswellen bei einem neuen Präsidenten in den USA sollten für uns kein Vorbild sein.
Allerdings sieht das Grundgesetz Beamte nur dort vor, wo hoheitliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Das gilt nur für Richter, Staatsanwälte, Polizei, Justizvollzug, Soldaten und wenige Positionen in Ministerien und bei Kommunen. Lehrer zum Beispiel müssen keine Beamten sein, Lehrer werden bei der Zeugniserteilung nicht hoheitlich tätig. Sie müssen aber herausgehoben gut bezahlt werden, weil gute Bildung für unsere Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist.
Warum sind Pensionen höher als Renten?
Ralf Kreikebohm: Die durchschnittliche Pension betrug 3.240 Euro im Jahr 2024. Damit fällt sie höher aus als die durchschnittliche gesetzliche Rente (1.102 Euro im Jahr 2023 laut Deutscher Rentenversicherung, Anm. d. Red.). Das liegt daran, dass die Pension aus dem letzten Amt berechnet wird und sowohl Basis- als auch Zusatzsicherung ist.
Ist der Unterschied sozial gerecht?
Ralf Kreikebohm: Was ist gerecht? Die Beamten werden darauf hinweisen, dass sie schwierige Aufgaben zu lösen haben (Polizisten, die sich mit randalierenden Fußballfans auseinandersetzen müssen; Richter und Staatsanwälte, die völlig überlastet sind, weil die Verfahren zugenommen haben und in der Justiz Stellen fehlen; Lehrer, weil sie zunehmend schwierige Schüler bändigen müssen), nicht streiken dürfen und zum Teil deutlich weniger verdienen als Beschäftigte in der freien Wirtschaft.
Ein guter und funktionierender Staat muss für die Besten attraktiv bleiben. Das ist schon heute nicht mehr der Fall (die besten Juristen gehen stattdessen in gut bezahlte Anwaltsjobs oder in Firmen). Wollen wir das? Ich finde, nein. Unser Staat muss funktionieren und da brauchen wir sicherlich deutlich weniger, aber doch gut bezahlte und gut versorgte Beamte, die im Ernstfall den Laden am Laufen halten.
Müsste und könnte der Staat die Pensionen nicht absenken?
Ralf Kreikebohm: Das Versorgungsrecht der Beamten hat Verfassungsrang. Selbstverständlich könnte das Grundgesetz (Artikel 33, Absatz 5) geändert werden mit verfassungsändernder Zwei-Drittel-Mehrheit. Die sehe ich aber nicht. Meines Erachtens ist allein der Konsens zwischen allen Anstellungskörperschaften (einschließlich Bayern!), auf weniger Beamte zu setzen, schwer zu erreichen, aber möglich. Alles andere sind Wunschvorstellungen.
Was kosten Pensionen den Staat?
Ralf Kreikebohm: Für Beamte haben alle öffentlichen Stellen im Jahr 2024 insgesamt (Pensionen, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen) 90,3 Milliarden Euro aufgewendet.
Die Ausgaben werden künftig anwachsen. Zu beachten ist dabei, dass für die 1,8 Millionen Beamten in Deutschland unterschiedliche Pensionsbestimmungen des Bundes und der Länder gelten. Die Versorgung aller Beamten steigt von 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in 2023 auf 2,2 Prozent in 2080. Bei den Ländern steigt der Anteil stärker von 1,2 Prozent vom BIP in 2023 auf 1,9 Prozent vom BIP in 2080. Das heißt: Bei den Ländern ist der Konsolidierungsbedarf deutlich höher als beim Bund.
Die Versorgungsrücklagen des Bundes betragen 25 Milliarden Euro, die der Länder insgesamt 52 Milliarden Euro. Mit anderen Worten: Der Bund hat deutlich mehr Rücklage gebildet als die Länder. Dies erhöht den Handlungsbedarf der Länder.
Zur Person
Professor Ralf Kreikebohm war viele Jahre Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Der Jurist arbeitete in mehreren Rentenkommissionen der SPD mit. Seit 1996 hat er einen Lehrauftrag an der Technischen Universität Braunschweig. Im Arbeits- und Sozialrecht hat der 70-Jährige über 180 wissenschaftliche Aufsätze und Bücher geschrieben. (mis)
Warum wird die Beamtenpension nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert?
Ralf Kreikebohm: Eine Einbeziehung der Beamtenpensionen würde die demografischen Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung verschärfen, weil die Lebenserwartung der Beamten höher ist als die der abhängig Beschäftigten (evangelische Pastoren leben übrigens am längsten). Außerdem müsste der Staat die Beamten nachversichern. Das heißt: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzahlen. Das wären Milliardenbeträge, die die staatlichen Institutionen finanziell auf einen Schlag lahmlegen würden. Und schließlich ist die Pension im Grundgesetz verfassungsrechtlich abgesichert: Auch Beamte haben Grundrechte, in die der Gesetzgeber nicht so einfach eingreifen darf.
Welche Lösungen gibt es in anderen Ländern?
Ralf Kreikebohm: Vergleiche mit anderen Ländern sind in diesem Fall schwierig und bringen nichts, weil die Rentensysteme kaum vergleichbar sind und die Versorgungssysteme der Beamten schon gar nicht. Für uns gibt es nur eine Lösung: Alle Anstellungskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, andere Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) müssen verpflichtet werden, nur noch dort Beamte einzustellen, wo hoheitliche Aufgaben zu erledigen sind.
Das ist jedoch schwierig. Denn Beamte sind zwar über ihr gesamtes Beamtendasein hinweg teurer (einschließlich Altersversorgung und Beihilfe). Angestellte sind aber in ihrer aktiven Zeit teurer. Denn für sie muss der Staat als Dienstherr den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen zahlen – für Beamte muss er das nicht. Das heißt: Angestellte kosten den Staat langfristig weniger, aber kurzfristig mehr. Allerdings hat Österreich diesen Weg im Prinzip so beschlossen: Dort werden neue Beamte in die Rentenversicherung eingegliedert. (GEA)

