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So teuer ist das Bürgergeld

Union und SPD haben eine Reform versprochen, liegen in der Sache aber noch weit auseinander.

Ein Link zum Beantragen des Bürgergeldes. Das kommt die öffentliche Hand teuer zu stehen.  FOTO: KOALL/DPA
Ein Link zum Beantragen des Bürgergeldes. Das kommt die öffentliche Hand teuer zu stehen. FOTO: KOALL/DPA
Ein Link zum Beantragen des Bürgergeldes. Das kommt die öffentliche Hand teuer zu stehen. FOTO: KOALL/DPA

BERLIN. Der Streit um die offenen Richterstellen am Bundesverfassungsgericht ist noch nicht ausgestanden, da bahnt sich bereits der nächste Hauskrach in der Koalition an. Bundeskanzler Friedrich Merz und die Union wollen das Bürgergeld am liebsten abschaffen und durch eine neue Grundsicherung mit schärferen Sanktionen ersetzen. Die SPD in Gestalt ihrer Parteivorsitzenden Bärbel Bas dagegen bezweifelt, dass sie tatsächlich zu größeren Einsparungen führen. Sicher ist nur: Das Bürgergeld ist deutlich teurer als bei seiner Einführung 2023 angenommen. Wie teuer aber ist es wirklich?

- Die Regelsätze

Für das laufende Jahr rechnet Finanzminister Lars Klingbeil hier einschließlich der Kranken- und Pflegeversicherung mit Ausgaben von 29,6 Milliarden Euro, das sind gut drei Milliarden Euro mehr als im letzten Ampel-Jahr und gut sieben Milliarden Euro mehr als im letzten Hartz-IV-Jahr 2022. Alleinstehende erhalten heute einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro. Ein Paar bekommt 1.012 Euro. Für ein Kind zahlt das Amt je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Eine Familie mit zwei Teenagern erhält so monatlich 1.954 Euro, das sind 349 Euro mehr als in Hartz IV – und dazu noch Miete und Heizkosten erstattet. Der Regelsatz soll die Ausgaben des täglichen Bedarfs decken, also vor allem Ernährung, Kleidung, Hausrat und Strom. Im Moment beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Etwa 4 Millionen von ihnen gelten als erwerbsfähig

- Die Wohnkosten

Im vergangenen Jahr haben der Bund und die Kommunen nach Auskunft des Landkreistages 17,5 Milliarden Euro an Miete und Heizkosten übernommen, das sind knapp 8 Milliarden mehr als zuletzt in Hartz IV. »Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete«, sagt Merz. »Und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat.« Das könne sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.

Kostentreibend wirkt auch die sogenannte Karenzzeit, nach der im ersten Bürgergeld-Jahr die Miete unabhängig von ihrer Höhe übernommen wird. Im bundesweiten Durchschnitt zahlt der Staat für Bürgergeld-Bezieher nach Angeben der Bundesagentur für Arbeit allerdings nur knapp neun Euro pro Quadratmeter. Die tatsächlich von den Jobcentern übernommenen Quadratmeterpreise lagen im Kreis Stendal in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr bei 8,32 Euro, in München waren es 23,76 Euro. Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit leben rund 220.000 Haushalte mit Bürgergeld-Empfängern in zu teuren Wohnungen, knapp ein Zehntel davon alleinstehend und in einer Wohnung mit mehr als 100 Quadratmetern.

- Die Krankenversicherung

Bisher überweist der Bund den gesetzlichen Krankenkassen für jeden Bürgergeld-Bezieher eine Pauschale von 133,17 Euro im Monat, alles in allem sind das knapp sechs Milliarden Euro im Jahr. Dazu kommen noch 30,55 Euro für die Pflegeversicherung. Nach Berechnungen der Krankenkassen bräuchten sie allerdings rund 400 Euro im Monat, um kostendeckend zu arbeiten. Umgerechnet bedeutet das: Zehn Milliarden Euro im Jahr, die eigentlich der Bund übernehmen müsste, finanzieren heute Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit ihren Kassenbeiträgen. Dabei sei es gesetzlich geregelt, dass der Staat die Kosten übernehme und nicht der Beitragszahler, klagt Oliver Blatt, der Chef des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Ob sich das unter der neuen Regierung ändert? Blatt: »Also die Hoffnung ist, sagen wir mal, nicht groß.«

- Die übrigen Kosten

Etwas mehr als fünf Milliarden Euro veranschlagt das Sozialministerium im laufenden Jahr an Verwaltungskosten für das Bürgergeld, weitere vier Milliarden für Eingliederungshilfen, die den Beziehern von Bürgergeld den Weg zurück in den Arbeitsmarkt eben sollen.

Alles in allem kostet das Bürgergeld Steuer- und Beitragszahler deutlich mehr als 50 Milliarden Euro im Jahr. Für die Kommunen sind die Kosten der Unterkunft dabei der mit Abstand größte Kostenblock. Zwar erstattet der Bund ihnen etwa 70 Prozent ihrer Ausgaben – kräftig gestiegene Mieten und hohe Energiepreise aber hinterlassen auch in den kommunalen Haushalten tiefe Spuren. Markus Mempel, der Sprecher des Deutschen Landkreistages, wehrt trotzdem ab: »Uns geht es nicht in erster Linie um die Kosten, wenngleich wir der Auffassung sind, dass zu viele Steuermittel in das Bürgergeld fließen und es auch für die Landkreise immer teurer wird.«

Der Hebel für eine Reform aber seien auf jeden Fall stärkere Anreize für die Bezieher von Bürgergeld, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Deshalb solle, zum Beispiel, bereits das Nichterscheinen zum ersten Gespräch ohne wichtigen Grund mit einer Leistungskürzung belegt werden können. (GEA)