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Aktuell Umfrage

So hilft das Grundgesetz den Abgeordneten aus der Region

Die Bundestagsabgeordneten aus unserer Region vertreten die Interessen der Bürger ihres Wahlkreises und verhandeln im Parlament sowie in den Ausschüssen, wie der Staat das Zusammenleben in Deutschland regeln und steuern soll. In der GEA-Umfrage berichten die Abgeordneten, wann sie im Parlamentsalltag das Grundgesetz gebraucht haben und wie es ihnen ganz konkret hilft, Konflikte zu befrieden oder die eigenen Rechte durchzusetzen.

Ein Grundgesetz liegt auf einem Tisch
Das deutsche Grundgesetz. Foto: Skolimowska/zb/dpa
Das deutsche Grundgesetz.
Foto: Skolimowska/zb/dpa

Michael Donth (CDU)

"Das Grundgesetz bzw. unsere Verfassung helfen mir jeden Tag. Denn die Grundrechte Artikel 1–19 regeln, welche Rechte wir Bürgerinnen und Bürger und auch wir Volksvertreter untereinander und gegenüber unserem Staat haben. Für einen guten Staat sind diese Rechte wichtig, er muss sie schützen und achten. Man kann unsere Grundrechte gut mit einem Regenschirm vergleichen, der uns vor Regen schützt. Unsere Grundrechte schützen uns und unser Leben wie ein Schirm.

CDU-Politiker Michael Donth: »Es braucht endlich Verlässlichkeit für die  Finanzierung des ÖPNV.«
Michael Donth, CDU. Foto: Inga Haar
Michael Donth, CDU.
Foto: Inga Haar

Das Grundgesetz garantiert uns allen in Artikel 5, dass wir unsere Meinung sagen und vertreten dürfen. Das mache ich durch meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter täglich. Ich darf also unsere derzeitige Ampel-Regierung kritisieren und ihr vorschlagen, wie man viele Dinge bei uns in Deutschland besser machen könnte wie beispielsweise in der Migrationspolitik. Ich muss aber auch aushalten, und tue das auch, dass Bürgerinnen und Bürger mir ihre Meinungen sagen und mitteilen, auch wenn es mir im Einzelfall nicht gefällt.

Gleichzeitig schreibt das Grundgesetz uns aber auch Grenzen vor. Diese sind dort, wo die Grundrechte anderer verletzt werden. Kein Grundrecht gilt grenzenlos. Hass, Gewalt und Beleidigungen verbietet dadurch auch unsere Verfassung. Auch diese Rechte helfen mir. Leider nehmen Hass und Hetze in den sozialen Medien immer mehr zu, was ich auch schon erfahren habe."

Jessica Tatti, Bündnis Sahra Wagenknecht

"Aktuell beschäftigt mich Artikel 5, die Meinungsfreiheit. Denn viele Menschen berichten mir, dass sie ihre Meinung nicht mehr frei äußern können, ohne in eine Schublade gesteckt zu werden. Wer Friedensverhandlungen im Ukraine-Krieg fordert, ist schnell ein ›Putin-Troll‹, wer Corona-Maßnahmen kritisch sieht, wird zum ›Schwurbler‹ erklärt, wer auf Probleme mit ungesteuerter Migration hinweist, soll gleich Rechtsaußen stehen. Diese Verengung des Meinungskorridors bestätigt auch eine aktuelle Allensbach-Umfrage, bei der 44 Prozent sagen, es sei besser, vorsichtig zu sein.

Die Reutlinger Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti stößt mit Aussagen zum Ukraine-Krieg auf die Kritik der Abgeordneten von SPD,
Jessica Tatti, BündnisSahra Wagenknecht Foto: Frank Pieth
Jessica Tatti, BündnisSahra Wagenknecht
Foto: Frank Pieth

Nur 40 Prozent finden noch, man könne in Deutschland seine politische Meinung frei äußern – der tiefste Stand seit 1953, als die Frage erstmals gestellt wurde. Das schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und der freien Debatte, die den Müttern und Vätern des Grundgesetzes einst so wichtig war. Und uns allen wieder wichtiger werden muss."

Pascal Kober, FDP

"Ein Grundrecht, das mein Leben besonders stark geprägt hat, steht in Artikel 6 GG: ›Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern‹. Ich bin dankbar dafür, die Erziehung erfahren zu haben, die die Grundlage für mein ganzes Leben gelegt hat. Werte und Haltung, Disziplin nach außen und den freien Geist im Inneren, das richtige Maß an Bindung und ›Loslassen‹ meiner Eltern, die Welt der Bücher als Tor zur Welt, die Förderung von Neugierde und Bildung von frühester Kindheit an, das Aufwachsen in zwei Kulturen – all das habe ich durch mein Elternhaus erfahren.

Pascal Kober, FDP. Foto: Trenz
Pascal Kober, FDP.
Foto: Trenz

Was ich dadurch gewonnen habe, können mir keine wirtschaftlichen oder politischen Verhältnisse mehr nehmen und ist mit materiellen Gütern nicht aufzuwiegen. Diese Erfahrung und Dankbarkeit prägt bis heute auch meinen sozialpolitischen Ansatz. Der Staat ist nicht der bessere Erziehungsberechtigte. Danke, Grundgesetz."

Beate Müller-Gemmeke, Grüne

"Das Grundgesetz ist wichtig, weil es die Grundlage für unser demokratisches und freiheitliches Zusammenleben bildet, das – global betrachtet – eben keine Selbstverständlichkeit ist. Ganz konkret hilft der Verweis auf das Grundgesetz dann, wenn es um das unterste soziale Netz, um das Bürgergeld, geht. Denn wir erleben in den letzten Monaten teils unsägliche Debatten. Die Erwerbslosen werden stigmatisiert und ständig werden weitere Verschärfungen gefordert.

Bundestags- abgeordnete Beate Müller-Gemmeke.  FOTO: PR
Beate Müller-Gemmeke, Grüne. Foto: Pr Public Relations
Beate Müller-Gemmeke, Grüne.
Foto: Pr Public Relations

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar festgestellt: Allen Menschen muss ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet werden. Das ergibt sich aus Artikel 1, aus der Menschenwürde, sowie Artikel 20, dem Sozialstaatsprinzip. Unser Grundgesetz macht uns damit bewusst, wie wichtig es für unser Miteinander ist, dass niemand an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird, sondern mit Hilfe und Respekt rechnen kann, wenn das Leben einmal nicht geradlinig verläuft. Diese Werte sind grundlegende Errungenschaften, die wir schützen müssen."

Martin Rosemann, SPD

"Das Grundgesetz begegnet uns jeden Tag und überall, es regelt unser Gemeinwesen und ist unser Wertefundament nach dem Schrecken des Nationalsozialismus. Da ich mit einer körperlichen Behinderung auf die Welt gekommen bin, habe ich 30 Jahre nach dem Ende des Massenmordes an Behinderten durch die Nazis beim Start in mein Leben unmittelbar von Artikel 1 profitiert: ›Die Würde des Menschen in unantastbar‹! Als Schüler konnte ich dank der Demonstrations- und Meinungsfreiheit gegen die Politik des damaligen CDU-Kultusministers Mayer-Vorfelder auf die Straße gehen.

Schröder beschädigt durch sein Tun den Ruf Deutschlands, sagt Martin Rosemann.  FOTO: GROSSE
Martin Rosemann, SPD. Foto: Grosse
Martin Rosemann, SPD.
Foto: Grosse

Und heute kann ich dank des Grundgesetzes mein Mandat als Bundestagsabgeordneter ausüben. Oft bemerken wir es gar nicht – doch ohne das Grundgesetz wären viele für uns selbstverständliche Dinge gar nicht möglich. Deshalb ist es ein gutes Zeichen, dass Anfang des Jahres so viele Menschen – oft zum ersten Mal in ihrem Leben – die Versammlungsfreiheit ausgeübt haben, um für unsere Demokratie und Grundrechte einzustehen. Das zeigt: Das Grundgesetz ist auch 75 Jahre nach in Kraft treten Basis unserer wehrhaften Demokratie, die sich gegen ihre Feinde verteidigt." (GEA)