Aktuell Politik

Schule darf Eltern benachrichtigen

KOBLENZ. Schulen in Rheinland-Pfalz dürfen weiterhin die Eltern volljähriger Schüler auch gegen deren Willen über wichtige schulische Probleme informieren. Die umstrittene neue Regelung im Schulgesetz ist verfassungsgemäß, entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in einem in Koblenz veröffentlichten Urteil (Az.: VGH B 2/04). Das höchste Gericht des Landes gab allerdings Auslegungshinweise.

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