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Reiseveranstalter sind nur begrenzt haftbar

HANNOVER. Reiseveranstalter haften nicht für jedes Unglück, das Touristen während ihres Urlaubs zustößt. Mit dieser Begründung lehnte das Landgericht Hannover am Mittwoch die Forderung eines Opfers des Terroranschlags von Djerba nach Schadenersatz ab. Die beklagte TUI-Tochter 1-2-Fly hatte nach Auffassung des Landgerichts Hannover keine Kenntnisse über eine verschärfte Sicherheitslage in Tunesien. Daher habe das Unternehmen seine Pflichten gegenüber den Reisenden nicht verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin Britta Knüllig-Dingeldey zur Urteilsbegründung.

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