Logo
Aktuell Kommentar

Rückführungen nach Syrien: Kein Schutz vor Armut

Das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention sollen Schutz vor Krieg und individueller Verfolgung gewähren und nicht vor Armut, meint GEA-Redakteur Ulrich Häring.

Während des Bürgerkriegs zerbombte Häuser sind auf der Fahrt von Außenminister Wadephul zu einem humanitären Projekt in Harasta
Während des Bürgerkriegs zerbombte Häuser sind auf der Fahrt von Außenminister Wadephul zu einem humanitären Projekt in Harasta zu sehen. Für seine Einschätzung über die freiwillige Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland wird Außenminister Wadephul (CDU) aus seiner Partei kritisiert. Foto: Marcus Brandt/dpa
Während des Bürgerkriegs zerbombte Häuser sind auf der Fahrt von Außenminister Wadephul zu einem humanitären Projekt in Harasta zu sehen. Für seine Einschätzung über die freiwillige Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland wird Außenminister Wadephul (CDU) aus seiner Partei kritisiert.
Foto: Marcus Brandt/dpa

REUTLINGEN. Es ist eben noch einmal etwas ganz anderes aus nächster Nähe und mit eigenen Augen die Zerstörung zu betrachten, die ein Krieg über ein Land bringen kann. Dass da Außenminister Wadephul bei seinem Besuch in Syrien feststellt: »Hier können wirklich kaum Menschen richtig würdig leben«, ist nachvollziehbar. Dass da gleich wieder einige seiner Kollegen aus der CDU, angesichts der aufgeheizten Migrationsdebatte, Schnappatmung bekommen, ist hingegen einfach nur unnötig. Eine differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller!

Freiwillige Rückkehr ist sicherlich kein leichter Schritt

Massive Zerstörung an Gebäuden und Infrastruktur machen die Situation in Syrien sicherlich prekär. Und eine Regierung, die sich noch zurechtfinden muss und längst nicht in allen Teilen des Landes anerkannt wird, kann noch lange keine stabilen Verhältnisse garantieren - insbesondere für die zahlreichen ethnischen und religiösen Minderheiten im Land. Eine freiwillige Rückkehr ist für Geflüchtete daher sicherlich kein leichter Schritt - selbst wenn es zurück in die Heimat geht.

Schutzstatus zu prüfen, ist legitim

Allerdings sind Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention nicht dazu gedacht, allen Menschen aus politisch instabilen und wirtschaftlich abgehängten Regionen Zuflucht zu bieten. Sie sollen Kriegsflüchtlingen und individuell politisch Verfolgten Schutz bieten. Nach dem Ende der offenen Kampfhandlungen in weiten Teilen des Landes, ist es absolut legitim zu überprüfen, ob der gewährte Schutzstatus weiterhin Bestand hat. Ist dies nicht der Fall besteht eben auch kein Recht mehr auf einen Aufenthalt in Deutschland. Schon gar nicht für Kriminelle! Es ist jedoch ein Fehler der CDU, ins selbe Horn wie die AfD zu stoßen und allgemein Ressentiments gegen Syrer zu schüren. Immerhin sind vier von zehn in erwerbsfähigem Alter in Lohn und Brot und leisten ihren Beitrag zu unserer Gesellschaft - nicht selten in Engpassberufen.

ulrich.haering@gea.de