REUTLINGEN. Das Oberlandesgericht Bamberg hat Zweifel daran, dass AstraZeneca ausreichend über die Nebenwirkungen seines Impfstoffes informiert hat und fordert ein Gutachten dazu ein. Zwar hat das Gericht noch keine Entscheidung getroffen, doch das Vorgehen zeigt, dass die Richter die Anliegen des mutmaßlichen Impfopfers ernst nehmen.
Individuelle Abwägung
Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung ist immer eine Abwägung der Wahrscheinlichkeit von Schäden, die ein schlimmer Krankheitsverlauf anrichtet, gegen die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen einer Impfung. Patienten können eine solche Entscheidung als medizinische Laien nur treffen, wenn sie zuvor von Ärzten entsprechend aufgeklärt wurden. Ein solches Aufklärungsgespräch ist im Übrigen vor jeder Operation selbstverständlich. Während der Pandemie war möglicherweise bei der Immunisierung Eile geboten, sodass seltene Nebenwirkungen erst mit Massenimpfungen bekannt wurden. Um so mehr ist jetzt im Nachhinein Gründlichkeit bei den Untersuchungen geboten.
Keine politische Glaubensfrage
Es ist richtig, dass die Richter genau prüfen, ob ein entsprechendes Gespräch und eine medizinische Abwägung der Risiken erfolgt ist. Zu lange wurde aus der Entscheidung für oder gegen eine Impfung eine politische Glaubensfrage gemacht. Es ist aber keine politische, sondern eine individuelle medizinische Abwägung. Nur durch die genaue Prüfung von wissenschaftlichen Gutachten innerhalb einer unabhängigen Justiz als Teil einer Demokratie kann Verschwörungstheoretikern der Wind aus den Segeln genommen werden.