Aktuell Politik

Nach Urteil Streit um Konsequenzen

KARLSRUHE/BERLIN. Der Bundestag muss die umstrittene Besetzung des Vermittlungsausschusses umgehend korrigieren. Das Bundesverfassungsgericht entschied in Karlsruhe, dass die von Rot-Grün durchgesetzte Regelung für die Benennung der Bundestagsvertreter zu stark vom knappen Wahlausgang 2002 abweiche. Wie eine Korrektur in dem Gremium von Bundestag und Bundesrat aussehen muss, ließen die Richter weitgehend offen. Die bisherigen Entscheidungen des Vermittlungsausschusses ließ das Gericht unangetastet.

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