HAMBURG. Der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 als Terrorhelfer verurteilte Mounir El Motassadeq bleibt in Haft. Das Hanseatische Oberlandesgericht lehnte eine Aufhebung des Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer ab. El Motassadeqs Anwälte hatten bereits unmittelbar nach der Freilassung des Angeklagten im zweiten Hamburger Terrorprozess, Abdelghani Mzoudi, am vergangenen Donnerstag auch die Entlassung ihres Mandanten beantragt. El Motassadeq war im Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3 000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, saß der Marokkaner weiterhin in Untersuchungshaft. El Motassadeqs Anwalt Josef Gräßle-Münscher kündigte an, die Verteidigung werde keine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (dpa)
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