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Mehrwertsteuer: Einheitliche Regeln für Imbissbuden

Berlin (dpa) - Bund und Länder wollen das Durcheinander bei der Mehrwertsteuer zumindest in einem kleinen Bereich ordnen. Bei der Besteuerung von Speisen an Imbissbuden würden einheitliche Regeln angestrebt, bestätigte das Bundesfinanzministerium in Berlin.

Künftig könnten Pommes frites mit dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Foto: Foto. Gero Bre
Künftig könnten Pommes frites mit dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Foto: Foto. Gero Breloer
Künftig könnten Pommes frites mit dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Foto: Foto. Gero Breloer

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