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Aktuell Migration

Kraftprobe mit der Justiz

Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt halten trotz einer Eilentscheidung am harten Grenzregime fest

Die Bundespolizei hat ihre Kontrollen an den Grenzen verschärft. Doch nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zu
Die Bundespolizei hat ihre Kontrollen an den Grenzen verschärft. Doch nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen an der Grenze steht ein zentrales Versprechen der neuen Bundesregierung infrage. FOTO: PLEUL/DPA
Die Bundespolizei hat ihre Kontrollen an den Grenzen verschärft. Doch nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen an der Grenze steht ein zentrales Versprechen der neuen Bundesregierung infrage. FOTO: PLEUL/DPA

BERLIN. Es ist ein Schuss vor den Bug, und er kam erwartbar. Nachdem ein Berliner Verwaltungsgericht pauschale Zurückweisungen von Fluchtlinien an der deutschen Grenze als rechtswidrig einstufte, steht die neue Härte in der Asylpolitik knapp vier Wochen nach dem Amtsantritt der neuen Koalition schon wieder infrage. Für Schwarz-Rot ist das nicht ohne, schließlich ist die Wende in der Migrationspolitik ein zentrales Wahlversprechen gewesen. Die Vorgängerregierung hatten auf das Instrument der direkten Abweisungen verzichtet, weil es aus ihrer Sicht gegen europäisches Recht verstößt. Genauso urteilten nun die Richter in der Hauptstadt. Was folgt nun daraus? Ein Überblick.

- Wie reagiert die Bundesregierung?

Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, dass es an den Grenzen bei den pauschalen Zurückweisungen bleibe. Die Entscheidung des Berliner Gerichts engte die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Vorsitzende am Dienstag auf einem Kongress des Deutschen Städte- und Gemeindebunds in Berlin. »Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.« Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte diese Position. An den Zurückweisungen will er vorerst nichts ändern. »Wir bleiben dabei, dass die Zurückweisungen stattfinden«, sagte Dobrindt. »Da gibt es jetzt aktuell auch nichts zu ändern.«

- Wie hat sich der Fall genau zugetragen?

Das Verwaltungsgericht urteilte im Eilverfahren über die Beschwerde dreier Somalier. Laut Gericht waren die zwei Männer und eine Frau Anfang Mai aus Polen nach Deutschland gekommen. Die Bundespolizei kontrollierte sie am Bahnhof Frankfurt/Oder und schickte sie zurück, obwohl sie um Asyl baten. Die Begründung der Beamten: Die drei Flüchtlinge seien aus einem sicheren Herkunftsland (Polen) in die Bundesrepublik eingereist. Aus Polen heraus gingen sie juristisch gegen die Zurückweisung vor und bekamen Recht.

- Wie begründet das Gericht sein Urteil?

Das Gericht hat entschieden, dass Deutschland die Flüchtlinge nicht einfach abweisen durfte. Zuvor hätte hierzulande geprüft werden müssen, welches EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist (sogenanntes Dublin-Verfahren). Im Regelfall ist das das erste Land, auf dem die Geflüchteten europäischen Boden betreten haben. Im Falle der drei Somalier hätte das zum Beispiel Polen oder Litauen sein können. Das Dublin-Verfahren sieht vor, dass die Flüchtlinge dann dorthin überstellt werden müssten, um auf eine Entscheidung über den Asylantrag zu warten. In der Praxis funktioniert das aber kaum, weil die EU-Staaten auf diesem Gebiet nicht ausreichend zusammenarbeiten. Die Flüchtlinge blieben bislang in Deutschland und durften hoffen, dass sie irgendwann geduldet werden. Union und SPD wollten das ändern und berufen sich darauf, dass Dublin dysfunktional sei. Die Berliner Richter durchkreuzten diese Position: Die Bundesregierung könne sich nicht darauf berufen, Dublin nicht mehr anzuwenden, weil Deutschland mit der Aufnahme der Migranten überfordert sei. Genau das ist der zweite zentrale Punkt der Argumentation der Regierung, den die Richter angreifen. Das Innenministerium hat ihrer Einschätzung nach nicht ausreichend dargelegt, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Migranten gefährdet sei. Die Ausnahmeregelung aus dem Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ziehe nicht.

- Gilt das Urteil für alle Flüchtlinge?

Nein. Es handelt sich zunächst um einen Eilbeschluss in einem Einzelverfahren, der keine Folgewirkung auf andere Fälle hat. Die Bundesregierung will nun abwarten, wie das Gericht in der Hauptsache entscheidet. Dobrindt erklärte, dass er dann schlüssig begründen werde, warum Deutschland überfordert sei. »Diese Überforderung findet schlichtweg statt bei der Integrationsfähigkeit, die findet statt bei der Frage der Unterbringung, die findet statt bei unseren Infrastrukturbereichen, bei der Kita, bei der Schule«, sagte der Minister.

- Was passiert, wenn die Richter bei ihrem Urteil bleiben?

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat für diesen Fall angekündigt, dass das Innenministerium dann vor einem Oberlandesgericht in Revision gehen wolle, um das Urteil einer höheren Instanz mit Prägekraft anzustreben. Würden auch auf dieser Ebene die Zurückweisungen als rechtswidrig eingestuft, so Hoffmann, werde sich die Bundesregierung daran halten. Das Vorgehen der Koalition, die Berliner Eilentscheidung zunächst zu ignorieren, ist in Zeiten, in denen US-Präsident Donald Trump die Gewaltenteilung attackiert, nicht ohne Geschmäckle. Andererseits hat das politische System durch die fehlende Ordnung in der Asylpolitik stark an Rückhalt bei den Wählern eingebüßt. (GEA)