Aktuell Verfassung

Karlsruhe verlangt Möglichkeit für drittes Geschlecht

Karlsruhe (dpa) - Wenn ein Mensch sich nicht als männlich oder weiblich sieht, zieht das viele Probleme nach sich. Im Geburtenregister gibt es bislang nur die beiden Geschlechter - oder die Angabe bleibt offen. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einen Verstoß gegen Grundrechte.

Foto: dpa
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