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Hintergrund: Die Bürgermeister-Wahl in Baden-Württemberg

STUTTGART. Für die Wahl der Bürgermeister und Oberbürgermeister in Baden-Württemberg gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung. Nach Paragraf 45 wird der Bürgermeister von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

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