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Haftbefehl gegen Ex-RAF-Terroristin Becker aufgehoben

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Das Gericht ordnete an, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Nach Mitteilung vom Mittwoch ist Becker zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig. Einen ausreichenden Haftgrund für die Fortdauer der Untersuchungshaft sah der BGH aber nicht. Damit war die Beschwerde der 57-Jährigen erfolgreich.

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