Aktuell Politik

Grundgesetz hat Vorrang

KARLSRUHE. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind für deutsche Gerichte nicht zwingend. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Danach muss die deutsche Justiz die Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs gebührend berücksichtigen und »schonend« in die nationale Rechtsordnung einpassen. Eine »schematische Vollstreckung« der Urteile komme aber im Regelfall nicht in Frage (Aktenzeichen: 2 BvR 1481/04).

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