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Gericht rügt Formulierungen

DRESDEN. Die Formulierung der Hartz-Gesetze ist erneut von einem Gericht als unzureichend gerügt worden. Das Sozialgericht Dresden gab einer 50 Jahre alten Zahntechnikerin Recht und erklärte die Kürzung ihres Arbeitslosengeldes für unzulässig, teilte es am Montag mit. Die Arbeitsagentur war der Auffassung, die Frau habe sich zu spät gemeldet. Angesichts des unklaren Gesetzestextes könne ihr dies aber nicht vorgeworfen werden, heißt es in dem jetzt veröffentlichen Urteil vom 16. August.

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