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Gentests an Embryonen bleiben zugelassen

Berlin (dpa) - Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt in Deutschland zugelassen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit Mehrheit, die Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen zu erlauben. Paare dürfen die Methode nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Bereits heute dürfen Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs PID-Untersuchungen durchführen.

Mikroskopische Aufnahme einer menschliche Eizelle, in die zu Demonstrationszwecken eine Injektionsnadel eingeführt wird. (Arc
Mikroskopische Aufnahme einer menschliche Eizelle, in die zu Demonstrationszwecken eine Injektionsnadel eingeführt wird. (Archivbild)
Mikroskopische Aufnahme einer menschliche Eizelle, in die zu Demonstrationszwecken eine Injektionsnadel eingeführt wird. (Archivbild)

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